Steuer-
und Abgabenbelastung in diesem unserem Lande |
Ermittlung
des verfügbaren Realeinkommens und der Abgabenquote |
Diese
Version für die Zeit ab dem 1. Januar 2002 berücksichtigt die
erneute Mineralölsteuererhöhung, die dritte allein binnen eines
Jahres. Hier finden Sie mehr
über die Mineralölsteuer! |
Auch
der neue Finanzminister und die anderen Politiker im rot-grünen Gruselkabinett
wollen nur unser Bestes... richtig, unser Geld. Bete und arbeite, denn
andere wollen von Dir leben. Das Vorzeichen hat sich verändert,
aber nicht die Sache. Früher waren es der böse Osten, oder der
Sozialismus, und heute ist es der Ökologismus: Die Lüge ist eine
andere, aber es ist immer noch eine Lüge. Und die sogenannte Steuerreform
tut das Ihre, die Freiheiten weiter zu beschneiden. Hier sehen Sie eine
kleine Modellrechnung unter der Annahme eines Arbeitnehmers mit folgenden
persönlichen Daten: ledig, keine Kinder (=Steuerklasse I), Autofahrer.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Erläuterungen
und weiteren Ausführungen: |
Brutto-Monatsgehalt: |
2.000,00
€ |
./.
Lohnsteuer (Tabelle 2001): |
292,41
€ |
./.
Solidaritätszuschlag 5,5%: |
16,08
€ |
./.
AN-RV (BfA) 19,1%: |
191,00
€ |
./.
AN-KV (z.B. AOK) 14,5%: |
145,00
€ |
./.
AN-ALV 6,5%: |
65,00
€ |
./.
AN-PV 1,7%: |
17,00
€ |
=
Netto-Auszahlung: |
1.273,51
€ |
./.
Kfz-Steuer (Schätzung): |
30,00
€ |
./.
Kfz-Versicherung (Schätzung): |
60,00
€ |
=
Netto minus direkte Abzüge: |
1.183,51
€ |
./.
USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: |
122,43
€ |
./.
USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: |
19,36
€ |
./.
Benzinsteuer
0,6903 €/Liter, 80 Liter Verbrauch: |
55,22
€ |
./.
Verbrauchssteuer (Schätzung): |
90,00
€ |
./.
AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 8.000 € Neuwert: |
166,67
€ |
=
Verwertbares Realeinkommen: |
729,83
€ |
=
Brutto-Abgabenquote: |
63,51% |
Berufsgenossenschaft
10%: |
200,00
€ |
=
AG-SV inkl. BG: |
618,00
€ |
=
Gesamter Personalaufwand: |
2.618,00
€ |
=
Real-Abgabenquote: |
72,12% |
Erläuterungen zur vorstehenden
Modellrechnung:: Der Arbeitnehmer-Sozialversicherungen sind die Renten-,
die Kranken-, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Die angegebenen
Prozentsätze sind die ab Januar 2001 gültigen Beitragssätze.
Der Beitragssatz der Krankenversicherung ist ein geschätzter Mittelsatz
mehrerer Krankenversicherungen (infolge des Risikostrukturausgleiches sind
die Unterschiede ohnehin minimal). Die berechneten Abzüge sind jeweils
die halben Beitragssätze, da der Arbeitgeber die andere Hälfte
bezahlt, d.h., 191 € sind die Hälfte von 19,1% von 2.000 €.
Die Nettoauszahlung ergibt sich
durch Subtraktion der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages und der
Arbeitnehmer-Sozialversicherung vom Bruttoentgelt.
Wir nehmen an, daß der Arbeitnehmer
ein Auto benötigt, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen. Die Kfz-Versicherung
und die Kfz-Steuer sind daher notwendige Ausgaben zur Erhaltung der Einnahmen
und gehören damit zu den Kosten. Da der Arbeitnehmer ihnen aufgrund
des katastophalen Zustandes und der ebenfalls hohen Kosten der öffentlichen
Verkehrsmittel realistischerweise nicht ausweichen kann, gehören sie
auch in die Abgaben-Modellrechnung.
Gemäß des derzeitigen
Warenkorbes des statistischen Bundesamtes gibt der Durchschnittsdeutsche
ca. 25% seines Einkommens für Güter aus, die "nur" mit 7% Umsatzsteuer
(Mehrwertsteuer) belastet sind (z.B. Bücher, unverarbeitete Lebensmittel,
Kunstgegenstände). Der Rest wird für Güter und Dienstleistungen
ausgegeben, die mit 16% Umsatzsteuer belastet sind. Um die Abgabenlast
zu ermitteln, muß von 25% der Summe von 1.183,51 € muß
also die Umsatzsteuer von 7% ermittelt werden und vom Rest die Umsatzsteuer
zu 16%.
Die Mineralölsteuer beträgt
nach der dritten Steuererhöhung alleine seit Januar 2001 nunmehr ab
1. Januar 2002 satte 0,6903 € pro Liter Benzin ohne Umsatzsteuer (eine
erschreckende Statistik finden Sie hier).
Wir unterstellen unserem Arbeitnehmer Sparsamkeit, und nehmen also an,
daß er im Monat nur 80 Liter Treibstoff pro Monat verbraucht (bei
einem weiten Weg zur Arbeit oder anderen Dienstfahrten wäre es wesentlich
mehr). Der angegebene Steuerbetrag von 55,22 € ist nur noch die Mineralölsteuer
und nicht mehr die zuvor bereits berechnete Umsatzsteuer, die nicht nur
auf den Preis des Benzins selbst, sondern auch noch auf die Mineralölsteuer
aufgeschlagen wird (d.h., die Mineralölsteuer wird selbst noch einmal
vermehrwertsteuert. Eine Steuer auf eine Steuer - ein absurder Staat!).
Die sonstigen Verbrauchssteuern
schätzen wir pauschal mit 90 €, also recht konservativ. Diese
Größe umfaßt beispielsweise die Versicherungssteuer, die
Biersteuer, die Zuckersteuer, die Branntweinsteuer, usw. Die Erhöhungen
von Versicherungs- und Tabaksteuer ab 2002 sind hierbei als Schätzung
berücksichtigt. Ist unser Beispielarbeitnehmer ein intensiver Raucher
oder regelmäßiger Kneipenbesucher, dann würde diese Zahl
wesentlich
höher sein.
Da wir angenommen haben, daß
der Arbeitnehmer ein Auto braucht, muß er ein solches kaufen. Wir
nehmen ferner an, daß er einen Kompaktwagen im Wert von 8.000 €
fährt. Wir nehmen schließlich (erneut aufgrund von Zahlen des
statistischen Bundesamtes) an, daß er dieses Fahrzeug ca. vier Jahre
lang fährt, und dann einen neuen Wagen benötigt. Dies kann er
nur finanzieren, wenn er im Monat 166,67 € spart. Diese Sparquote
ist betriebswirtschaftlich gesprochen eine kalkulatorische Abschreibung.
Wir vernachlässigen hier, daß bei einer Bank angelegtes Geld
sich verzinst, vernachlässigen aber auch, daß Autos bekanntlich
nicht wertvoller, sondern teurer werden. Hier ist lediglich wichtig, daß
die kalkulatorische Abschreibung Teil der Kosten ist, weil sie der Erhaltung
der Arbeitsfähigkeit und damit der Erhaltung des Einkommens dient.
Der Einwand, daß ein Auto
zu fahren zu einer Reduktion der Einkommensteuer führen würde,
ist zwar prinzipiell berechtigt, im vorliegenden Zusammenhang jedoch unzutreffend.
Die Annahme eines monatlichen Benzinverbrauches zeigt, daß die täglich
gefahrene Entfernung so gering ist, daß die bei Arbeitnehmern zulässigen
Kilometerpauschalsätze von 0,36 € bzw. 0,40 € je Entfernungskilometer
(§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beiweitem nicht ausreichen, den im Lohnsteuerabzug
ohnehin schon berücksichtigten Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.044
€ (§9a EStG) zu überschreiten.
Der gesamte Personalaufwand des
Arbeitgebers umfaßt nicht nur die Bruttolohnsumme des Arbeitnehmers
von 2.000 €, sondern zusätzlich noch die sogenannte Arbeitgeber-Hälfte
zur Sozialversicherung, d.h., die andere Hälfte der zuvor bereits
berechneten Arbeitnehmer-Zwangssozialversicherungen. Ferner zahlt der Arbeitgeber
alleine eine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), deren Beitragssatz
zwischen 4,3% und fast 50% des Brutto-Monatsverdienstes des Arbeitnehmers
(!) betragen kann, und die wir hier recht konservativ mit 10% veranschlagt
haben. Da diese Größen ebenfalls zum Lohn gehören, beträgt
der wahre Monatslohn dieses Arbeitnehmers nicht 2.000 €, sondern 2.618,00
€. Zu behaupten, der Arbeitgeber "trage" die Hälfte der Soziallasten,
ist natürlich reine Augenwischerei. Die relevante Zahl ist die Summe
der Lohnkosten, die tatsächlich monatlich anfallen, und die ist wesentlich
höher als der vertraglich oder tariflich vereinbarte Bruttolohn. |
Die
reale Abgabenquote eines Arbeitnehmers mit nur 2.000 € Gehalt ist
also bereits fast drei Viertel! |
Dies
ist nicht nur für den Arbeitnehmer schlecht: Betrachten
wir einmal die volkswirtschaftlichen Konsequenzen: |
Aus der Politik ist immer wieder
zu hören, man müsse irgendeine Steuer oder irgendeinen Beitragssatz
anheben, um irgend etwas zu finanzieren. Pflegeversicherung, Altschulden
der Bahn, die Expo, der Euro, Umsatzsteuer, Solidaritätszuschlag,
Kommunalabgaben: in den vergangenen Jahren ist praktisch keine Steuer und
keine Abgabe gesunken. Aber welche Folgen hat dies für die Wirtschaft
und für Deutschland?
Nehmen wir an, es gäbe überhaupt
keine Steuer: dann käme offensichtlich auch überhaupt kein Geld
in die Staatskasse.
Nehmen wir an, es gäbe ein
Gesetz, daß Sie auf die den Personalfragebogen die Kontonummer der
Staatshauptkasse schreiben müßten: dann käme auch kein
Geld in die Staatskasse, denn bei 100% Abgabenlast hätten wir keine
Wirtschaft, sondern die Diktatur des Finanzamtes.
Zwischen diesen rein hypothetischen
Grenzwerten von 0% oder 100% erhebt sich eine glockenförmige Kurve,
die einen Scheitelpunkt hat.
Wir postulieren aufgrund vorstehender
Modellrechnung, daß Deutschland sich derzeit bereits im rechten
Bereich dieser Glockenkurve befindet. Dies begründen wir mit der Tatsache,
daß die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote (die auch alle Nicht-Steuerzahler
wie Rentner oder Kinder umfaßt) derzeit bei ca. 50% des Bruttosozialproduktes
liegt, und die Abgabenquote für einen Arbeitnehmer mit 4000 €
Gehalt bereits über 70% beträgt. |
Was
aber bedeutet dies für die Steuerpolitik? |
Eine
Steuer- oder Abgabenanhebung (z.B. die die Einführung der sogenannten
Ökosteuer zum 1. April 1999 oder die erwartete erneute Anhebung der
Umsatzsteuer) führt dazu, daß mittelfristig die Zahl derjenigen,
die noch eine Arbeit und ein eigenes Einkommen haben, kleiner ist
bzw. wird als die Masse derjenigen, deren Arbeitsplatz infolge zu hoher
Lohnnebenkosten nach Osteuropa entsorgt wird. Das heißt: |
Eine
Steueranhebung kann einen
Rückgang
der Staatseinnahmen
nach sich
ziehen! |
Die
derzeitigen neuen Löcher in den Staatskassen, die der Arbeitskreis
Steuerschätzung wieder gefunden hat, sind der beste Beweis für
die Richtigkeit dieser Prognose. Und es werden nicht immer Gelder aus dem
Verkauf von UMTS-Lizenzen zur Verfügung stehen, die das Desaster verdecken! |
Sind
so hohe Steuern sozial? |
Immer
wieder wird behauptet, daß mehr Steuern zahlt, wer mehr Geld bekommt,
und das nur sozial sei. Die Reichen sollten halt von ihrem Reichtum abgeben.
Dagegen wird sich kaum Protest erheben. Aber ist es wirklich so?
Betrachtet man den Anteil der Steuern
und sonstigen Abgaben an den Gesamtausgaben so fällt auf, daß
schon relativ geringe Einkommen drastisch belastet werden. Wer jedoch den
wesentlichen Teil seines Einkommens zur Bestreitung seiner täglichen
Ausgaben aufwenden muß, den treffen Steuererhöhungen viel härter
als den, der das Finanzamt aus der Postokasse bezahlt. Gerade Verbrauchssteuern
wie die Umsatzsteuer sind daher unsozial, weil sie einkommenschwache Haushalte
prozentual mehr belasten als Großverdiener. |
Was
passiert, wenn weiter Steuern und Abgaben angehoben werden? |
Diese
Frage kann man mit Hilfe der vorstehenden Grafik leicht beantworten:
-
Steuern und/oder Abgaben steigen, um
Staatsaufgaben zu finanzieren;
-
Die Wirtschaft reagiert mit weiterem
Arbeitsplatzabbau und Abwanderung an steuer- oder kostengünstigere
Standorte im Ausland;
-
Die Arbeitslosigkeit steigt und muß
finanziert werden;
-
Arbeitslose sind häufiger krank
und gehen früher in Rente, was ebenfalls Kosten verursacht;
-
Um diese Ausgaben zu finanzieren, wird
die nächste Steuererhöhung stattfinden;
-
Undsoweiter... bis in den Zusammenbruch!
|
Auzug aus:
http://www.zingel.de/taxes.htm
Außerdem dazu: BRD
- Steuerarten- und Aufkommen + Gebühren |