Kurzfassung von:
 

Macht, der Staat und die Institution des Eigentums

Paul C. Martin
 
 

I. Die Institution der Macht und die Institution des Eigentums: Eine

alternative Theorie von Zins und Geld
 
 

I. 1. Das Problem des " intangible act" 

Ohne Macht und Machtausübung sind weder die Institution Eigentum noch dessen wirtschaftlicher Einsatz definierbar. Identisch mit der Möglichkeit, Macht auszuüben, ist die Abgabe (Besteuerung), die das (fremd)machtfreie Eigentum als "Mythos" enttarnt (Murphy / Nagel 2002; Kursive, Unterstreichung, Fettungen und Ausrufzeichen in den Zitaten von mir):

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Dabei fehlt die Untersuchung der Frage, wie es um die Macht und die sie finanzierenden Steuern steht, ohne die property rights [Eigentumsrechte] ihrerseits weder de facto noch de iure[durch Gesetz] vorstellbar sind. Die Antwort würde lauten: Ohne Steuern, also einem Macht- und Zwangssystem sind property rights nicht zu konstruieren. Mehr noch: Ohne die das Macht- und Zwangssystem tragenden Abgaben ist die ökonomische Basis ("foundation of the economy") nicht möglich. Macht, Staat, Zwang und Abgabe und deren Finanzierung muss den property rights und ihren wirtschaftlichen Ergebnissen sowohl historisch als auch theoretisch voraus gehen. Oder schlicht: Macht vor Steuern, Steuern vor Einkommen.

Diese zwangsläufige zeitliche Reihenfolge kann zwar umgedreht werden, indem sich die Macht vorfinanziert, sie muss aber auf Dauer immer wieder scheitern, so ausgeklügelt und dann erfolgreich selbst ein property rights-System auch eine Zeitlang sein mag.

"Property never comes naturally. It can only be brought by a legal, i.e. an intangible act." Dass es eines "legal acts" bedarf, ist unbestritten. Nur ergeben sich Gesetze nicht aus sich selbst heraus, sondern müssen von einer, wie auch immer legitimierte Macht "gesetzt" werden. Der unberührbare (intangible) Vorgang setzt voraus: eine Unberührbarkeit im Zeitraum vor der Gesetzgebung, eine Unberührbarkeit zum Zeitpunkt der Gesetzgebung und ebenfalls eine solche für den danach folgenden Zeitraum:

"This act presupposes independent institutions of law to defend and enforce contracts between free citizens, as stressed by Pipes’ property theory of commercialization as well as by Bethell’s property theory of prosperity." (ibid.)

Die "independent instistutions of law" mag es zwar geben, aber da sie Macht ausüben ("defend and enforce") muss die Finanzierung von "Defence" und "Force" untersucht werde, womit sich das Phänomen der "free citizens" verflüchtigt: Sie sind zumindest bezogen auf diese Finanzierung ganz und gar "unfrei", da sie entsprechende Abgaben leisten müssen und seien sie zunächst auch noch so winzig. 

Ein "machtfreier" Zustand ist weder nach dem Ende des Staats (Anarchismus) vorstellbar noch unmittelbar vor dessen Beginn, schon gar nicht während seiner Existenz, definiert als einem von ihm beherrschten Areal, in dem "friedlich" gewirtschaftet wird.

Es bleibt der Grundirrtum aller ökonomischen Theorien, dass sie ihre Modelle in einen staats- und machtfreien Raum stellen und dann sich selbst überlassen. Der Staat wird zur Besicherung des Idealzustands oder auch als "Reparaturbetrieb" nur hereingebeten, falls das Modell nicht so "läuft" wie man es sich vorgestellt hatte. Die Staatsmacht ist aber kein Handwerker, die je nach Bedarf oder auf Wunsch bestellt werden kann, sondern sie ist von Beginn des Wirtschaftens an vorhanden und ist allgegenwärtig, während gewirtschaftet wird. Schon die simpelste Produktionsfunktion, die von einer "Kombination" der Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und technischem Wissen ausgeht ist komplett falsch, da sie nicht erklärt, was denn das Kapital als Eigentum selbst schützt und verteidigt, nicht erklärt, was das Zusammengehen von Kapital mit Arbeit, das nur auf Verträgen beruhen kann, besichert, und nicht erklärt, was das technische Wissen, zumal in seiner Form als Wissensvorsprung schützt.

Die Macht muss ihrerseits vor dem Kapital und vor der Vollstreckung von Kontrakten existieren, da Kapital sonst Nicht-Kapital wäre und Kontrakte nicht erst eingegangen würden also ebenfalls Nicht-Kontrakte wären. Daher steht ein solches System, das über Mittel zur Ermöglichung von rechtsfestem Kapital und zur Ermöglichung von Vollstreckung vor der Vollstreckung bereits verfügen und diese ergo vorfinanziert haben muss, vor einem unlösbaren Problem: Es müssten Leistungen, in welcher Form auch immer, an die Machthalter erfolgen (dort Einnahmen), die Leistungen der Nicht-Machthalter bedingen (dort Ausgaben) noch bevor diese selbst mit Hilfe von gesichertem Eigentum und vollstreckbaren Kontrakten wirtschaften können, da die Nicht-Machthalter selbst noch nicht über Möglichkeiten zur Erwirtschaftung mit anschließender Weitergabe bzw. Verausgabung von in Frage kommender Leistungen verfügen.

Um sich ein property-System sozusagen leisten zu können, muss sich die Macht, die sich qua Macht immer über Zwangsabgaben finanziert und auch nur so finanzieren kann (und sei sie mit noch so kleinen Zwangsabgaben etwa in ihrem "engsten Zirkel" gestartet), Vorgriff auf diese Abgaben nehmen, also Abgaben diskontieren, d.h. an jene abtreten, welche die Vorfinanzierung ermöglichen. Dies ist in sog. "entwickelten" (recte: "demokratischen") Volkswirtschaften die Ursache des Phänomens der Staatsverschuldung, die schneller steigen muss und tatsächlich heute weltweit schneller steigt als das BIP, auf das die Staatsmacht (alle Staaten) letztlich als Besteuerungsbasis zugreifen kann (können). Das endet unweigerlich im Bankrott (Lüftl/Martin 1984), wie es in der Geschichte und in allen "Staatsformen" auch durchgehend der Fall war.
I.2 Census, kurantes Geld und Eigentum 

Wie wir sehen werden, ist die Abgabe (Steuer) der eigentliche Zins (census). Das Geld entwickelt sich aus dem Abgabenmittel, sobald dieses kurant gemacht werden kann, und bleibt dann Steuerzahlungsmittel bis heute ("legal tender"). Das Abgabenmittel, das zunächst alles Mögliche sein kann bis hin zu leicht verderblichen Ware, erhält schließlich Eigenschaften, die es zum "Umlauf" befähigen. Oder platt: Eier können nicht kurant werden, Edelmetall und die heutigen Banknoten als vertretbare unverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen, die jederzeit materiell ersetzt und erneuert werden können, dagegen schon. Sobald das Abgabenmittel also "kurant" werden kann, haben wir es erst mit Geld ("genuine money") zu tun, dessen entscheidende Eigenschaft seine Zirkulationsfähigkeit ist.

Der Diskont der zu kurantem Geld mutierten Abgabe und danach ihre teilweise Zession an die jeweiligen Financiers ist der erste Zinssatz. Dabei darf dieser niemals auf etwas hinauf gerechnet werden, wobei sich also irgendein Gut "vermehrt". Sondern der Zinssatz muss immer als Abschlag auf spätere (erzwungene oder erwartete) Zahlungen gerechnet werden. [weiter kurze Erläuterung dazu]

Immer muss irgendwer die Rechnung der Macht (defend and enforce) bezahlen. Ebenso wenig wie es einen machtfreien Zustand gibt, wo gewirtschaftet wird, kann es eine finanzierungsfreie Macht geben.

Im Anschluss an Max Weber sieht auch die Soziologie das Macht- und Herrschaftssystem grundsätzlich als "finanzierungsfrei" an, auch wenn inzwischen realistischere Ansätze zu beachten sind wie z.B. bei Anter (2001, 125 f.):

"Kaum Beachtung schenkt Weber indessen der Rolle des Steuermonopols für die Etablierung und Aufrechterhaltung des Gewaltmonopols, obwohl beide Monopole einander bedingen: Erst die Steuern schaffen die materielle Grundlage (!) für das Gewaltmonopol, das wiederum das Abgabenmonopol garantiert, so daß der Staat auf beide Schlüsselmonopole angewiesen ist."Allerdings vermissen wir auch in dieser Aussage eine Zeitenfolge: Das "einander bedingen" wird als zeitgleich und nicht in seiner zwangsläufigen zeitlichen Folge (Gewalt vor Steuern) dargestellt. Es sind nur wenige, die ein grosso modo in sich schlüssiges Modell des Staates bzw. der Staatsbildung präsentieren. Zu nennen wäre vielleicht Franz Oppenheimer (1912, 33 ff.), der als erstes Stadium "Raub und Mord im Grenzkrieg" etabliert, das in der "Bewirtschaftung" des Besiegten ("Tribut") in verschiedenen Formen mündet und schließlich beim "fertigen Staat" endet. Dass zwischendurch so etwas wie der klassische Feudalstaat erscheint, ist unerheblich. Denn die auf den "primitiven" Feudalismus folgende Staatsmacht mit ihren "de iure property rights" (im praekolumbianischen Mittel- und Südamerika in der Regel – noch – nicht) legt nicht die Waffen ab, nur weil sie jetzt sog. "freie" Bürger als Untertanen hat. An der bekannten Definition Georg Jellineks führt nirgends ein Weg vorbei (1914, 183): "Der Staat ist die mit ursprünglicher Herrschermacht ausgerüstete Verbandseinheit seßhafter Menschen." Seit ihrem Ursprung ist die Macht nicht mehr verschwunden......

I.4 Termin, Zinssatz, Macht 

Der Termin ist überhaupt die alles entscheidende Größe. Dies hat die Ökonomie bisher überhaupt nicht begriffen. Denn sie geht davon aus, dass alle Güter mehr oder minder "knapp" sind, was eine Nicht-Aussage ist. Tatsächlich sind weder Güter noch Geld - in welcher Form auch immer - "als solche" knapp, sondern stets nur zum jeweiligen Termin, an dem sie erscheinen sollten (z.B. Wasser beim Durstigen) oder erscheinen müssen (Geld beim Steuertermin). Gäbe es keine Termin zur Zahlung von Geld in welcher Form auch immer, wäre Geld nicht definierbar. Oder anders: Geld, das nie Termin hat, ist per definitionem wertlos – unbeschadet der Tatsache, auf welchem "Träger" es marschiert, ob also auf Metall oder Papier.

Die Zahlungsverpflichtung muss in Höhe und Termin immer ex ante bekannt sein und kann sich nicht "zufällig" ergeben. Die Verpflichtungen zur Zahlung waren von der Macht auferlegte Abgaben, die (damals) in Silber zu leisten waren, das wiederum ohne Zweifel Abgabengut gewesen war, weil es sonst nicht an den Tempel bzw. die Tempelbanken hätte gelangen können. Der Zins ("wächst zu") kann auch nicht etwa als eine Art "Strafe" interpretiert werden, die sich aus der nicht rechtzeitigen Erfüllung eines Privatkontrakts ergibt. Sondern er ergibt sich aus oder entspricht der Sanktion, die der Abgabenherr dem säumigen Abgabenschuldner auferlegt, Der Zins ist nicht Ausfluss eines privaten Eigentums (als Ausgleich für den Verzicht auf die Eigentumsprämie), sondern resultiert aus der Abgabe selbst, die keine wäre, wenn sie nicht a priori Termin hätte. Der Zins ist die zum Termin zu leistende Abgabe selbst.

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Wenn jährliche Zinssätze, etwa in "Sumer" und Babylonien von 20 bis zu 40 Prozent angegeben werden, und dies über Jahrhunderte hinweg, so kann dies nur aus metaökonomischen, also aus Machteinsatz resultierenden Zwangslagen erklärt werden, da sich solche Renditen auf Dauer aus keinem Eigentum (Kapital) der Welt erwirtschaften lassen. Es ist auszuschließen, dass ein zinsbewehrtes privates Wirtschaften mit derart hohen Sätzen hätte starten oder sich über Jahrhunderte hinweg hätte halten können.

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Dies ist eine Parallele zum babylonischen Tempelschatz-System: Es wird Silber als Abgabe gefordert, das der Zensit beschaffen oder eben die Sanktionen beim nichterfüllten Termin ertragen muss. Die Beschaffung ist schwierig, da Silber in vorgeschriebener "weißer" (reiner) Form nicht natürlich vorkommt, sondern erst hergestellt werden muss (zuerst Forbes 1940).

Der Zensit kann dem durch Silberleihe entkommen, wobei er zunächst auch beim Tempel vorsprechen muss, der für das Ausleihen des Abgabengutes (Geldes) einen "Zins" verlangt, der tatsächlich jedoch eine Steuer ist, genau wie der heutige "Zins" der Notenbanken nichts anderes ist als eine Steuer, die auf die nur dort mögliche Beschaffung des Abgabengutes GZ [Gesetzliches Zahlungsmittel] ("legal tender"), erhoben und heute fast durchgehend abzüglich der Abgabenbeschaffungskosten (Personal usw. der Notenbank) an den Staat als sog. "Gewinn" ausgekehrt wird. Die Gewinne der amerikanischen Federal Reserve Banken z.B. gingen seit 1913 zu etwa 95 Prozent an den Staat. Notenbanken, die zum Teil (Schweiz, Belgien) oder pro forma (USA) noch nichtstaatlichen Aktionären gehören, operieren mit gesetzlich festgelegten Dividenden, wobei die "Ausschüttungen" wiederum nichts anderes als eine von der Macht an Private abgetretene Steuern sind.
.....Der Staat begibt Schuldtitel im Vorgriff auf künftige Abgaben, die Notenbank lombardiert diese Titel oder nimmt sie über ein Tenderverfahren herein, wobei sie einen Teil des Diskonts der Titel selbst an sich zieht, um sie dann wiederum an die Macht abzüglich der eigenen Kosten (man beachte das prunkvolle Gewand!) abzuführen.

I.5 Ist Geld "heilig"? (On the "sacred" origin of money)

Auf dem Tempelbanken-System basiert die Vorstellung von "heiligem Geld" (Laum 1924). Dabei hatte bereits Curtius 1870 in den Monatsberichten der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften 1870 erklärt: "Die Götter waren die ersten Kapitalisten in Griechenland, ihre Tempel die ersten Geldinstitute" (zit. Schurtz 1898, 47). Laum bezeichnet Geld wiederum aufbauend auf Knapps chartaler Theorie (1905) als "ein Geschöpf der religiös-staatlichen (!) Rechtsordnung" (1924, 160). Klartext: Die jeweiligen Machthalter bestimmen, was als Geld zu "gelten" hat und da sie es emittieren, bestimmen sie auch die entsprechende Emissions-Steuer, alias den "Zins" oder heute die Notenbank-"Sätze". Die Tempelbank ist wie die Notenbank Teil des Machtsystems.Beschaffte sich nun jemand in Mesopotamien das an die Macht fällige Abgabengut Silber und war er nicht imstande, es termingerecht zurückzugeben, und zwar entweder an den Tempel oder an den Verleiher, der es seinerseits zum Abgabentermin wieder benötigte, war das unterliegende Pfand zur Verwertung fällig bzw. es kam zur Schuldknechtschaft, also dem Verlust des Eigentums des zur Abgabe Verpflichteten an sich selbst. Diese Schuldknechtschaft wurde von Hammurabi auf 3 Jahre limitiert, Solon schaffte sie gänzlich ab, bei den Römern war sie erlaubt, aber der Sklave stand unter besonderem Schutz der Macht (Homer-Sylla 1996, 3)......

II.1. Das Institut der Macht I: Athen

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Wie Uwe Wagschal (2000) schlüssig ableitet, erscheint dieser Ablauf: Die freien Bürger zahlten zunächst keine Kopfsteuern, wie sie zu Zeiten der Tyrannis üblich (und verhasst) waren. Um die Staatsausgaben zu bestreiten, Klartext: den Machterhalt des demos zu sichern, wurden die Einnahmen externalisiert. Dies geschah in verschiedenen Stufen und Formen, die parallel zueinander oder in rascher Reihenfolge nacheinander aufraten: Die Externalisierung traf zunächst die Metöken, Fremde ohne Bürgerrecht (Anzahl 25.000 bis 35.000). Männer hatten 12, Frauen 6 Drachmen abzuliefern: "Bei Nichtzahlung wurde man der Sklaverei preisgegeben." Diese Einnahmequelle für die Staatsmacht des demos war so verlockend, dass Xenophon in seinem Buch "Über die Staatseinkünfte" sogar die Ansiedlung von Metöken vorschlug, um den Staatshaushalt zu sanieren – eine Parallele zu dem, was wir heute in der deutschen Politik der "Zuzugserleichterung" wieder bestaunen dürfen.

Dann wurden die Abgaben auf die Vermögenden externalisiert, also jene, die besser gewirtschaftet hatten und das mit längst vorhandenem "genuine money", das auf dem Weg über Mesopotamien (Tempelbanken!), Kleinasien (Kroisos!) und die um die Ägäis angesiedelte Tyrannis längst als Abgabengut in der Welt war. Dass die Vermögenden, die dem demos Liturgien schuldeten ihr Eigentum belastet hätten, um daraus Geld im Sinne von Heinsohn und Steiger zu schaffen, kann nicht bestätigt werden.

Die Liturgien nahmen "im Zeitablauf Steuercharakter (an) und (wurden) zumindest für Vermögende zum funktionalen Äquivalent einer direkten Besteuerung." Die Belastungen erreichten konfiskatorischen Charakter. Der völligen Enteignung konnten sich die Reichen nur durch den Vermögenstausch (antidosis) entziehen. Wer vom demos zur Abgabe aufgeordert war, konnte einen anderen benennen, der an seiner Stelle zu leisten hatte. Lehnte dieser ab, wurden die Vermögen nach einem von der Macht erzwungenen Gerichtsentscheid getauscht. Damit war als Abgabe an die Macht eine höchst lehrreiche Ausformung der Vermögensteuer etabliert, die auf ein 100-%-System ausgelegt war.

.....Zusätzliche erzielte Athen "Einnahmen aus der‚ antiker Vorstellung nach vornehmsten Gruppe von Einkünften’, nämlich Krieg und Raub. (...) Neben der Kriegsbeute kamen noch etwaige Lösegelder und Erlöse aus dem Verkauf von Sklaven hinzu." des weiteren haben wir als Einnahmen der demos-Macht gesonderte Vermögensabgaben ("eisphora"), eine Art Steuerpacht ("symmoria"), eine Vorauszahlung der Steuern ("preoeisphora") durch die 300 reichsten Bürger, Zölle, Verbrauchs - und Marktsteuern oder Sondersteuern für sozial unerwünschte Berufe sowie Konfiskationen nach umstrittenen Gerichtsverfahren......

Der Griff zur Waffe

Die Macht selbst ist der erste Eigentümer, alles andere vom Privateigentum über Abgaben in Form von Geld bis hin zum Geld selbst und demnach auch dem Zins ist Machtderivat und hat sich nicht aus privatem Wirtschaften heraus entwickelt.

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Der Eigentumstitel "Macht" geht allen anderen Titeln immer voran. Titel können nur existieren, wenn sie besichert sind. Diese Besicherung kann nur durch angedrohten oder durchgeführten Einsatz von Waffen erfolgen. Die Waffe muss dabei nicht nur im Besitz, sondern auch im Eigentum der Macht bzw. der jeweiligen Machthalter sein. Die Waffe besichert dabei das Eigentum an sich selbst . In der Waffe fallen demnach Besitz und Eigentum zusammen. Wer sie besitzt, ist zugleich ihr Eigentümer, da er mit Hilfe ihres Besitzes andere von ihrem Besitz ausschließen kann......

Soviel zum Grundgedanken ! Im Original folgen weitere "schöne" Beispiele und Abhandlungen über historische "Macht-Geld-Zins-Systeme". Vieles davon kommt einem aus der aktuellen Situation sehr bekannt vor. Aber um es "kurz" zu halten, direkt weiter zur Verknüpfung zur Gegenwart ! Für mich persönlich der interessanteste Teil !!
 
 

VII. Müssen Machtsysteme scheitern?

Der bewaffnete Zwang stößt immer auf Widerstand, da der einzelne Gezwungene die Freiheit jeder Form von Knechtschaft (und sei sie noch so subtil in etwaigen gesellschaftlichen Konstruktionen verborgen, ja auch mehrheitlich bejaht). Um die Frage nach der Überlebenschance von einzelnen Machtsystemen zu beantworten, sei zum einen der ultimative Feudalismus [weggelassen]am Beispiel der griechischen Tyrannis untersucht und zum anderen das ultimative "Privateigentumssystem" der heute aktuellen Demokratien......Für ein kapitalistisches Idealsystem können wir formulieren:

Das erste Kapital ist die Macht, das erste Eigentum ist das an Waffen. Mit Hilfe von Waffen kann die Macht Eigentum an Areal und Menschen gewinnen (wobei wir Letzteres der Einfachheit halber als obsolet weglassen). Um die Macht zu sichern und das Machterhaltungsmittel Waffe zu finanzieren, muss die Macht Abgaben von Nichtmachthaltern erheben, sobald sie sich nicht mehr aus ihrem eigenen Areal finanzieren kann.

Dadurch kommen zunächst Tribute (Abgaben von Arealfremden) und dann – spätestens bei Übernahme von Fremdarealen - Steuern (Abgaben von im Machtareal befindlichen Nichtmachthaltern) in die Welt. Tribute und Abgaben werden in von der Macht standardisierter und ergo im Machtareal sofort bekannter Form erhoben. Das Abgabenmittel wird zu Geld, sobald mit ihm nicht nur ein Freikauf von Sanktionen bei Nichtabgabeleistung möglich ist, sondern die Macht ihrerseits das Abgabenmittel verausgaben kann, um damit die Macht selbst zu erhalten (Machtkreislauf).

Existiert Steuerbelastung (Schuld des Publikums dem Staat gegenüber) kann diese gemindert werden, sobald das Publikum die Möglichkeit erhält, mit Hilfe von privatem Eigentum zu wirtschaften. Dieses entsteht, sobald die Macht gezwungen ist oder wird, Teile von ihren Eigentumsrechten abzutreten (nach Katastrophen, Revolutionen, durch Privilegierungen usw.), die sie sich entweder im Abgabenmittel bezahlen lässt oder in Ausübung ihrer Souveränität über das Areal, in dem sich das privaten Eigentum befindet dieses weiterhin als Steuerbasis belässt.

Dieser Ablauf endet jedoch immer wieder auf der jeweils "untersten" Stufe, welche durch Eigentumsschaffung erreicht wird. Daher kann er nur fortgesetzt werden, wenn sich Eigentum immer weiter und tiefer staffelt, aufteilt oder durch zusätzliches Abtreten von Ur- Eigentumsrechten der Macht "vermehrt" wird. Nur dann ergibt sich der positive Effekt von Eigentum, der Thema dieses Symposiums ist.

Dabei halten (thesaurieren) die jeweiligen "Untereigentümer" nicht das Eigentum, sondern bewirtschaften es, d.h. sie setzen es ein mit Hilfe von Krediten, bei denen das jeweilige Eigentum als Pfand gilt. Diese Kredite (Schulden) allerdings nicht auf "Geld" als solchem, sondern auf das gesetzliche Zahlungsmittel (legal tender) lautend, also auf das Steuerzahlungsmittel Geld. Insofern liefern Heinsohn und Steiger keine Eigentumstheorie des Wirtschaftens mit Geld, sondern eine Eigentumstheorie des Wirtschaften mit Schulden. Der verschuldete Eigentümer tritt beim Verschuldungsvorgang Teile der auf ihn – aufgrund welcher anderen Kontrakte oder auch nur aufgrund von Erwartungen – zukommenden Übertragungen des Steuerzahlungsmittels Geld an einen Dritten ab. Der berühmte (private) "Zins", wonach immer wieder gesucht wurde, existiert ganz einfach nicht.

Das Ganze ist mit einem Umkehrschluss unschwer zu belegen: Sobald die Macht das Eigentum wieder an sich zieht, beginnt der positive Effekt in einen negativen umzuschlagen. Es beginnt die Stagnation, die dort endet, wo sie im real existierenden Sozialismus geendet hat. Dort fehlte die Verschuldungsbasis und demnach der Druck, bei der Bedienung der Schulden an das Staatsgeld zu kommen, das der Einfachheit halber als Bezugsschein für Alltagswaren zugeteilt wurde. In Ermangelung von eigentumsbasierten Schulden und demnach Kredit hätte man die Waren auch direkt zuteilen können.

Das Ganze bedeutet aber auch: Lässt sich kein weiteres Eigentum mehr schaffen oder abgeleitete Eigentumsrechte etwelcher Art (z.B. "geistiges Eigentum"), bzw. finden sich keine neuen Eigentümer (recte: Sub-Eigentümer, Sub-Sub-Eigentümer usw.) mehr, die mit ihrem Eigentum rechtsfest wirtschaften können, ist der gesamte Durchlauf beendet.

Um das Eigentum der Nichtmachthalter zu besichern und die sich aus der Bewirtschaftung ergebenden Kontrakte stellvertretend für die Nichtmachthalter zu vollstrecken, muss sich die Macht immer irgendwie vorfinanzieren, was in "Geldwirtschaften" zum Diskont von im von der Macht standardisierten Geld als Steuertilgungsmittel führt. Damit tritt die Macht nach der Übereignung (auch als Folge von katastrophischen oder revolutionären Ereignissen) von Teilen ihrer Eigentumsrechte auch Teile ihrer Abgaben an die Halter von entsprechenden Staatstiteln an die Nichtmachthalter ab.

Die Privateigentümer können parallel dazu wirtschaften, was zu Produktivitätssteigerungen führt. Der Treiber dazu ist zunächst die Abgabe selbst (census). Auch im Gefolge der Bewirtschaftung von privatem Eigentum sind Abgelder möglich, wobei der Bewirtschaftende seinerseits einen Teil der erwarteten oder per Kontrakt vereinbarten Erträgen, Zahlungen usw. eines Zweiten an einen Dritten abtritt. Dadurch erhöht sich die vom Zweiten zu erbringende Leistung oder Zahlung nicht, sie wird nur anders verteilt.

Die Eigentümer können, wie gesagt, ihr Eigentum belasten, um ihr Kapital insgesamt besser zu bewirtschaften. Diese Belastung kann nur auf das lauten, was von der Macht als Geld standardisiert wurde. Das bessere Bewirtschaften führt demnach nur zu einem Gewinn an Zeit, zu der das als Abgabengut letztlich geltende Geld an sie gelangt. Da die Macht mit festem Termin bezogen auf die Abgabenleistung der Eigentümer arbeiten muss, bedeutet der Gewinn an Zeit durch die Eigentümer, dass sie ihre Abgaben vorzeitig leisten könnten oder (was dasselbe ist) private Forderungen auf Geld anhäufen, was den Wert der Abgabe automatisch senkt. Dagegen wehrt sich die Macht mit laufend steigernder Abgabenbelastung plus zusätzlichem Diskont künftiger Abgaben (Staatsverschuldung) und damit verbundener zusätzlicher Bürokratisierung.

Das mit privatem Eigentum operierende Machtsystem endet automatisch, sobald sich zwei Gruppen von Abgabenbeziehern gegenüber stehen: Jene der Machthalter (Bürokratie) und jene der Staatstitelhalter (Rentner, bzw. Bezieher sog. arbeitsloser Einkommen). Damit würde wiederum das Wirtschaften erlöschen, es sei denn eine der beiden Seiten würde enteignet, was im Fall der Rentner der Staatsbankrott in Teilen (Zurücknahme von gesetzlich verbrieften Ansprüchen) oder zur Gänze wäre (1788 in Frankreich), der sowohl hyperinflationär abgewickelt werden kann, wobei sich der Staat durch Ausgabe seines Besteuerungsmittel (Assignaten) sich in seiner Funktion als Gläubiger selbst enteignet (Crouzet 1993, 576, 578) als auch durch deflationär, indem die Titel, die Einkommen aus Abgaben verbriefen, wertlos auslaufen (Mueller 1997, 462)

Da sich die Staatstitelhalter, an die letztlich Steuern und damit das Abgabentilgungsmittel Geld abgetreten (!) wurde, nicht gleichmäßig verteilen, kommt es zur sog. "ungerechten Verteilung" sowohl von Einkommen, Vermögen oder Reichtum (vgl. Fischer 1996, 30, 86, 139), was zu ungeregeltem Ausgleich strebt (Revolution) oder zu geregeltem (Umverteilung).

Bei geregelten Umverteilung über den demokratischen Prozess erhöht die Finanzierung der Umverteilung die Schulden des Staates immer stärker, wie heute in sämtliche kapitalistischen Staaten zu beobachten.

Steigt die Verschuldung der Macht bei den Nichtmachthaltern (= Zession von Steuertiteln), dienen die Staatstitel in zunehmendem Maße der über das Notenbank- und Bankensystem an das Publikum vergebenen Kredite. Damit werden auch die Schulden des Publikums untereinander mehr und mehr durch Staatstitel besichert, zumal als Basis des gesamten Geldsystems nicht mehr Eigentumstitel, weder des Publikums, noch der Banken noch der Notenbanken, sondern diskontierte Staatstitel dienen.

Dadurch kommt es im Publikum zu kreditären Exzessen aller Art (Bubbles, irrational exuberance), nach deren zwangsläufigem Zusammenbruch (es lassen sich nur zusätzliche Wertsteigerungen und nicht jeweils der gesamte Wert aufs Neue beleihen, vgl. Martin 1986, 127 ff.) sich ein weiterer Zwang zur Nettoneuverschuldung des Staats ergibt, schon um die Folgen des Crash abzufedern. Dafür ist Japan heute ein bestens bekanntes Beispiel.

Warum sich privates Eigentum unter einem Steuersystem als Besicherungsgrundlage immer weiter von der ersten Gläubiger-Schuldner-Beziehung entfernt und unter Türmen von Titeln verborgen ist, erklärt das Modigliani-Miller-Theorem. Aus diesem folgt, dass es für eine Unternehmung günstiger ist, mit Schulden zu arbeiten, weil die Schuldzinsen die Steuerschuld der Unternehmung mindern, Gewinnausschüttungen jedoch nicht.

Damit erzwingt der Staat im Publikum auch auf diesem Weg eine Maximalverschuldung, allerdings mit völliger Disallokation der Ressourcen. Statt Brot und Fleisch für alle werden Ferraris für wenige produziert. Da diese Ressourcen letztlich Eigentum sind, verzerrt sich deren jeweiliger Marktpreis, so dass im Fall des Einsturzes der Schuldenpyramide zwar immer noch auf ein letztlich unterliegendes Eigentum zu gegriffen werden kann, das Eigentum aber in keinem festen Zusammenhang mehr zur Höhe oder dem Wert der Zugriffsforderung steht, im Klartext also seine Rolle als Pfand bzw. Besicherung längst verloren hat.

Somit erscheint bei Staatstiteln und dem davon abgeleiteten, da gegen diese als Besicherung ausgegebenem Geld überhaupt, so gut wie überhaupt kein Eigentum mehr, sondern nur noch den bekannten Steueranspruch des Staates, so dass formuliert werden kann: Die Banknote ist heute eine Quittung für eine noch nicht erfolgte Steuerzahlung. Und das private Eigentum hat sich längst jedem Versuch einer Bewertungsmöglichkeit durch den Gläubiger, dem es als Pfand oder Besicherung angetragen wird, entzogen, da sich sein wirtschaftlicher Einsatz durch die Unzahl von Hebelungen (leverages), die sich über viele Termine und ergo mögliche oder unmögliche Vollstreckungen (zunächst in die Titel mit der terminlich nächsten Fälligkeit und dann der Zeitschiene entlang immer weiter), so dass wir uns in einem System bewegen, das zwar noch als eigentumsbasiert bezeichnet wird, in dem aber auf Eigentum de facto gar nicht mehr durchgegriffen werden kann.

Ein Beispiel dazu noch: Wer in Deutschland glaubt, mit einem Pfandbrief letztlich auf die Verwertungsmöglichkeit eines realen Pfandes zugreifen zu können, also auf ein Grundstück, irrt sich gewaltig. Neu emittierte Pfandbriefe sind inzwischen zur Hälfte bereits mit Staatstiteln "besichert" und deshalb überhaupt nicht mehr vollstreckbar. Denn wie in den Staat vollstrecken? Und selbst wenn dies gelänge, könnte der Staat sich in letzter Konsequenz nur an das Eigentum des Publikums halten, das demnach auch längst (unsichtbar) belastet ist.

Da die gesetzlichen Verpflichtungen des Staates nicht nur aus betitelten und marktgängig gemachten Schulden, sondern auch aus laufenden Bezügen der unkündbaren Staatsbeamten, aus gesetzlich festgelegten Pensionen, Renten usw. bestehen, die sich in einer Summe darstellen (abgezinst ca. 7 Billionen Euro), die zumindest den Wert des (zugriffssicheren) Grund und Bodens übersteigen (ca. 3,5 Billionen?), ist also der Zusammenbruch der mit Abgabenzwang belegten Eigentümergesellschaft vorprogrammiert.

Wir können des weiteren unter Applikation des Modiglinai-Miller-Theorems formulieren: Existiert Verschuldung im Publikum, muss diese enden, sobald die Steuereinsparungen (Gewinne) über das Herausnehmen von Zinsen als Kosten aus der Besteuerungsbasis Gewinn durch zusätzliche Verschuldung niedriger sind als die Kosten, die eine zusätzliche Verschuldung verursacht.

Daraus folgt als Nächstes: Ein System mit Abgabenzwang des Publikums, in dem die Abgaben durch zusätzliche Verschuldung des Publikums gemindert werden können, muss enden, sobald sich der Abgabenzwang nicht weiter steigern lässt.

Woraus weiter folgt: Ein System mit Abgabenzwang des Publikums muss enden, sobald sich die Verschuldung des Publikums nicht weiter steigern lässt. Da wir aber wissen, dass die Verschuldung des Publikums sich nur steigern lässt, wenn Abgabenzwang (!) des Publikums besteht (Steuern vor Einkommen, da nur Steuern Einkommenserzielung ermöglichen), muss jede Abgabenerhöhung (höhere Steuersätze, höhere Notenbank-Zinssätze) das System schon vor Erreichen der letztmöglichen Stufe der Maximierung von privatem Eigentum im höchsten Maße gefährden.

Da die Abgabenerhöhung jedoch zur Vermeidung des Staatsbankrotts aufgrund der zusätzlichen Verschuldung des Staates beim Publikum in berechenbar endlicher Zeit kommen muss, diese Abgabenerhöhung aber in ebenfalls berechenbar endlicher Zeit nicht mehr durch die abgabemindernde Verschuldung des Publikums im Publikum aufgefangen werden kann, muss das auf Abgaben basierende Machtsystem zusammenbrechen. Da wir das Abgabensystem gern als Kapitalismus (recte: Debitismus) bezeichnen, ist der Zusammenbruch des gesamten Systems unausweichlich. Dies hat mit dem Eigentum selbst nichts zu tun, sondern ist einzig und allein eine Folge des Systems, das Abgaben mit Hilfe von Macht, also bewaffnetem Zwang erhebt.Heerscharen von Philosophen, Historikern, Soziologen und Ökonomen haben sich mit dem Phänomen des "Aufstiegs und Niedergangs" beschäftigt, ohne auf den Kern des Problems zu stoßen, nämlich seine prinzipielle Unlösbarkeit. Sämtliche Versuche, die von Platons Ideal des "klugen Herrschers" über das Konstrukt eines Gesellschaftsvertrages im Sinne von Hobbes oder Rousseau bis zur aktuellen Forderung nach einem "minimalist government" reichen (Roth 2002) sind von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Sie können die Zeitdauer eines konkret ausgeformten Machtsystems zwar strecken, seinen Untergang jedoch nicht verhindern, woraufhin sich – auch unter der Möglichkeit eines langanhaltenden stagnativen Zustands ("dark ages") - andere Machtsysteme entwickeln, auf die jedoch zwangsläufig ein gleiches Schicksal wartet, vgl. u.a. van Creveld (1999, 457 ff.), der ausnahmsweise auch auf die Bedeutung des Abgabenmonopols als Machtbasis verweist (169 ff.), auch wenn er den stets gleichen Fehler wiederholt, nach dem sich Abgaben erst entwickeln können, nachdem es so etwas wie "wirtschaftliche Tätigkeit" gegeben hat.

VIII. Machttheorie des Wirtschaftens versus Eigentumstheorie ohne Macht

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Dass Zins (census) und Steuer dasselbe sind, ist bekannt. Es muss nur noch hinzu gefügt werden, dass sich bei der Beschaffung des (Steuer-)Zinses ebenfalls wieder Zins- also Steuertatbestände ergeben, was sich bis in die Gegenwart hinzieht: Die unabdingbare Beschaffung des Steuerzahlungsmittels Geld wird gleich noch einmal besteuert – in der Form des Notenbanken- "Zinssatzes", vgl. Federal Reserve Act (1913), section 7:

„After the aforesaid dividend claims [6 % Garantierverzinsung auf die Aktien à 100 $, von denen eine Member Bank maximal 25.000 $ halten darf] have been fully met, all the earnings shall be paid to the United States as a franchise tax [!], except that one half of such net earning shall be paid into a surplus fund until it shall amount to forty per centum of the paidin-capital stock of such bank.”

Das Mittel der Macht, Geld überhaupt zum Umlauf zu zwingen ist und bleibt die Erklärung des vom (Schuldner und Gläubiger) Staat geschaffenen Geldes zum "gesetzlichen Zahlungsmittel". Das hat nichts mit privatem Geld oder privater Geldschaffung über existierende Notenbanken zu tun. Bei diesen müssen bereits vorhandene Schuldtitel (private und staatliche) als Pfand hinterlegt werden, um an Notenbank-Geld zu kommen.

Nehmen wir noch als ein letztes aktuelles Beispiel das "Geld", das bei der Währungsreform an die Bevölkerung, Kreditinstitute und Verwaltungsstellen ausgegeben wurde. Diese "Deutsche Mark" wurde vom der Dank deutscher Länder dem Staat physisch vorgeschossen, der es zuvor zu "gesetzlichem Zahlungsmittel" erklärt hatte. Man kann es auch so sehen: Der Staat hat Steuereinnahmen auf Termin verkauft.

Dieser "Vorschuss" ist bis heute nicht zurück gezahlt. Er steht unter Position 8. der Bundesbank-Bilanz mit 4,44 Mrd. Euro als "Forderungen an den Bund", wird mit 1 % p.a. verzinst und muss Laut Artikel 104 Maastricht-Vertrag ab 2024 in zehn Jahresraten an die Bundesbank getilgt werden, was nur mit Hilfe von zusätzlichen Steuereinnahmen bzw. zusätzlicher Staatsverschuldung (= Vorgriff auf kommende Steuereinnahmen) möglich ist (Bundesbank 2003, 186).

Dass wir es also mit lupenreinem Chartal-Geld zu tun haben, ist unstreitig. Dieses deutsche "Geld" ist weder durch Verpfändung von Eigentum des Staates noch der Bundesbank in die Welt gekommen. Sondern gegen eine (unbetitelte) Forderung des Gläubigers Staat, der seine geldschaffende Gläubigerposition nicht mit Eigentum, sondern mit Forderungen unterlegt, die ihrerseits auch keine Titel sind, sondern sich aus dem Macht- und Steuermonopol des Staates ergeben. Von diesem Chartal-Geld, das in seiner sonntäglichen Geburtsstunde ("Erstausstattung von Nichtbanken") in Summa 6,849 Mrd DM ausgeteilt wurde, musste sich selbstredend auch die öffentliche Hand selbst bedienen. Die geschah in Höhe von 3,569 Mrd DM (Bundesbank 1976, 25). Damit ist völlig klar bewiesen, dass der Staat auf künftige Steuereinnahmen gezogen hat, diese also diskontierte, dass immer erst Steuern (bzw. deren Diskont) vor Einkommen existieren muss, das danach erst überhaupt als Besteuerungsbasis in Erscheinung treten kann.

Die moderne Geldschaffung, hier konkret der Übergang von gedruckten in ausgegebene Banknoten bzw. Notenbank-Geld-Buchungen (aktiv im Publikum, passiv bei ihr) hat sich inzwischen komplett von dem gelöst, was im Sinne von Heinsohn und Steiger als Eigentumstheorie des Geldes bezeichnet werden kann. Es wird heute Eigentum nur noch fingiert, was z.B. diese Beschreibung der EZB ihrer Offenmarktgeschäfte, also der Ausgabe von Geld gegen „refinanzierungsfähige Sicherheiten“ deutlich macht (EZB 2000, 17): 

„Bei einem endgültigen Kauf bzw. Verkauf geht das Eigentum (!) an dem Vermögenswert vollständig vom Verkäufer an den Käufer über, ohne dass gleichzeitigeine Rückübertragung des Eigentums vereinbart wird.“

Eigentum an einem Vermögenswert kann es nur an dem physischen Titel dieses Wertes geben, aber nicht darauf, was er verbrieft. Dies ist immer eine Forderung und Eigentum an Forderungen gibt es nicht. Forderungen sind nicht – wie Eigentum – Gegenstände des Sachenrechts, sondern solche des Schuldrechts. Was bei der Offenmarkt-Operation geschieht, ist eine Zession einer im Schuldtitel ("Vermögenswert") verbrieften Forderung und nichts anderes.

Dass wir es bei Offenmarkt-Papieren nicht mehr mit Eigentum zu tun haben, zeigen die laufenden Ausweise der US-Notenbanken (a. Jahresbericht 2001, 332) , die ihr "Geld" in Form von Banknoten ("currency in circulation") nur noch gegen Staatspapiere ausgibt ("treasuries" in Form vo n Bills, Notes und Bonds), die keinerlei Bezug mehr zu irgendeinem Eigentum haben.

Die "treasuries" sind mit keinerlei Eigentum mehr "unterlegt", sondern sind Schulden des amerikanischen Staates, die nur mit Hilfe von zusätzlich abgeforderten Steuern bedient bzw. zurückgezahlt werden können. Dabei ist der US-Staat nicht Eigentümer, sondern Gläubiger. In ihn als jemand, der Eigentum hätte, kann nicht vollstreckt werden.

Den 563,5 Mrd. Dollar Federal Notes ("liabilities", passiv) standen als "collateral" drei Positionen gegenüber: "gold certificate accounts" in Höhe von 11 Mrd. Dollar, "special drawing right certificate account" und 550,2 Mrd. Dollar "US Treasury and federal agency securities". (Inzwischen sind wir bei jeweils ca. 660 Mrd Dollar angelangt).

Die US- Staatstitel mögen zwar jene "guten Sicherheiten (Kollateral)" sein, die Heinsohn und Steiger zu Recht beim Eingehen von Kreditkontrakten als "unverzichtbar" halten (38), aber davon, dass "in Kreditkontrakten also Gläubiger und Schuldner Eigentümer sein (müssen)" (58) kann bezogen auf die Geldschaffung moderner Notenbanken keinerlei Rede sein.

Die Notenbanken haben selbst bestenfalls Minimalbestände an Sach-Eigentum (Grundstücke, Gold), aber weisen als Gegenbuchung für ihr Geld ausschließlich Forderungen aus, die inzwischen auch immer weniger auf irgendein in es selbst vollstreckbares Eigentum zielen.

Selbst die Bundesbank (2001, 136) weist als an sie verpfändete Sicherheiten 25 % Staatsanleihen aus, die durch keinerlei Eigentum kollateriert, sondern durch noch nicht entstandene Steuerforderungen "besichert" sind, ungedeckte (!) Bankschuldverschreibungen in Höhe von 15 % und knapp 55 % gedeckte Bankschuldverschreibungen (Pfandbriefe, die ihrerseits inzwischen zu 50 % durch Staatsanleihen "gedeckt" sind), bei denen noch zum Teil die Möglichkeit der Vollstreckung in Eigentum (Grund und Boden) besteht (Rest von 5 % sind sonstige "marktfähige" Sicherheiten, wohl zumeist Wechsel).

.....

Würde die Bundesbank also "eigentumstechnisch" vorgehen, müsste sie zwei Drittel ihres Geldes sofort einziehen, da es letztlich nicht mit Eigentum (Sache), sondern mit einer Forderung (Schuld) besichert ist, die, da es sich wiederum um eine (ungebuchte – das Staat bilanziert nicht!) Forderung ans Publikum handelt, nicht vollstreckbar wäre (siehe oben).

Also ist zu fragen, ob es bei der Erst-Entstehung von Geld nicht auch einen Erst- Gläubiger gegen hat, der nicht etwa Geld als Titel gezogen auf Eigentum in die Welt gesetzt hat, sondern Geld als Forderung auf irgendetwas, wobei diese Forderung durchaus als Vorgriff auf den Bezug von Eigentum vorstellbar ist, allerdings nicht auf das eigene Eigentum, sondern auf das anderer, die es bei Fälligkeit in Form einer Real-Abgabe dann zu leisten hätten.

Damit wären wir beim Geld und seiner Entstehung zunächst nicht mitten im privaten Wirtschaften, sondern mitten in der öffentlich-rechtlichen Abgabenwirtschaft. Der Zins wäre damit wieder die Abgabe (Census), die der Erst-Gläubiger nach Gutdünken in die Welt setzen kann, indem er sie festlegt. Wir wären also erneut beim simplen "tax-money": Geld wäre damit just wieder das, was - von der Macht erzwungen - als Abgabe definiert ist.

.....

Es waren Schulden, die von der Macht, die ihrerseits das erste Eigentum hatte, nämlich die möglichst monopolisierte und ergo in Besitz und Eigentum identische Waffe. Damit sind wir erneut in der Gleichung von Schuld = Zins = Geld.

Wir begegnen durch alle Zeiten und schon vor den ("privaten") Eigentümergesellschaften dem Phänomen, dass Schuldner und Gläubiger in ein und derselben Rechtsperson auftreten können, wobei sich nur die jeweilige Besicherung der Schuldnerposition unterscheidet. Woraus wiederum unschwer das Machtphänomen in der Geschichte abzuleiten ist.

Die Macht (Herrschaft, Staat) hat eine Erst-Gläubigerposition, die sich unschwer mit einer Schuldnerposition verkuppeln lässt, da auf die erwarteten Abgaben vorgegriffen, also Kredite in Form von mit (späteren) privaten Kreditkontrakten formal identischen Kontrakten genommen werden können, die allerdings überhaupt nichts mit einer Besicherung durch Eigentum zu tun haben.Die Macht bietet als Besicherung nicht etwa vorhandenes Eigentum an, sondern erwartete Einkünfte, also künftiges Eigentum (!), die und das sie – je nach Zustand und Bereitschaft des Gemeinwesens – mit Hilfe ihres Eigentums an Waffen erzwingen bzw. an sich ziehen kann.

- ENDE -






Wer nur ansatzweise Interesse an der Thematik hat, sollte sich unbedingt die Zeit und Muse nehmen das Original komplett durchzuarbeiten ! Es sind zwar 59 Seiten Lesetext (ohne Quellenangaben), aber es lohnt sich !! Jedenfalls bei mir hat sich wieder ein Stückchen des Nebels verzogen ! Vor allem wenn man die aktuellen Geschehnisse daraufhin "abklopft" !

Macht, der Staat und die Institution des Eigentums
(Original in voller Länge)






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Die Abgabe zum Termin (z.B. Sonnenwende, da frueher leicht feststellbar) betrage 100 Irgendwas. Dieses Irgendwas ist bekannt und vorhanden (Bestand aus Thesaurierung und Vorratshaltung 150), da zur Abgabe pflichtig. Der Herrscher benoetigt von dem Irgendwas aber einen Teil nicht erst zum Termin, sondern sofort (Vorfinanzierungsproblem!), z.B. 50. Diese 50 leiht sich der Herrscher. Zum Termin erhaelt der Herrscher 100 und zahlt davon 55 zurueck, sodass ihm 45 verbleiben, was just wiederum ein Finanzproblem aufwirft. Die zusaetzlichen 5 in der Rueckzahlung kommen also aus der Abgabe, woher sonst. Diese Abgabe kann wegen des territorial begrenzten Gebietes nur 100 betragen. Somit hat der Herrscher 100 eingenommen, es verbleiben ihm nach Zinszahlung von 5 also 95 zur eigenen Verwendung und Schuldentilgung. 

Die Abgabe ist also geteilt: 95 an den Herrscher und 5 an den Verleiher. Der Herrscher hat einen Teil (5) abgetreten. Daraus folgt, dass der Zins KEIN Mehr (100 plus 5), sondern ein TEIL von einem Ganzen (100 MINUS 5) ist! Parallel zur spaeteren Privateigentumsentstehung tritt auch hier, wie weiter unten im Paper ausgefuehrt, die Macht Teile ihrer Eigentumsrechte ab.

http://www.f17.parsimony.net/forum30434/messages/236351.htm
 

Oder anders, noch einfacher:

Die Ursprungsschuld sind gar nicht 100, auf den dann der "Urzins" (z.B 5) aufgeschlagen wird. Also 100 + 5 = 105. Die Ursprungsschuld -vorzuhalten durch die Abgabenpflichtigen- sind direkt die 105, von denen dann die 5 -der Zins- abgezogen werden müssen, zwecks "Wanderung" zum/zur Staat/Macht/Herrscher zur Finanzierung der/desselben !

Anders herum denken, dann paßt's. 

Wenn man sich heute 1000 Euro für ein Jahr bei einem Jahreszins von 5% beschafft, dann erklärt man sich vertraglich bereit, nach diesem Jahr für einen Geldwert von 1050 Euro einzustehen. Man schöpft dann 1050 Euro! Davon bekommt man selbst allerdings nur 1000 Euro und der Gläubiger den Rest und erst im Laufe der Zeit (was bei hohen Zinsen und langlaufender Verschuldung grosse Beträge sein können).

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