Vorab: Steueränderungsgesetz 2003 passiert den Bundestag

Untenstehendes ist also GESETZ !!!!



 
 
Deutscher Bundestag Drucksache 15/1928 05.11.2003

15. Wahlperiode 

Beschlussempfehlung*) des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
 

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
- Drucksache 15/1562 -

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 15/1621, 15/1798 -

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003)
 
 

[Seite 49 ff]

[direkt zum wichtigen Passus und den wahrscheinlichen Folgen]

.....
Beschlüsse des 7. Ausschusses

§ 139b

Identifikationsnummer

(1) Eine natürliche Person darf nicht mehr als eine Identifikationsnummer erhalten. Jede Identifikationsnummer darf nur einmal vergeben werden.

 (2) Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet. Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen

1. die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet,

2. ihre Dateien nur insoweit nach der Identifikationsnummer ordnen oder für den Zugriff erschließen, als dies für regelmäßige Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist. Vertragsbestimmungen und Einwilligungserklärungen, die darauf gerichtet sind, eine nach den vorstehenden Bestimmungen nicht zulässige Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer zu ermöglichen, sind unwirksam.

 (3) Das Bundesamt für Finanzen speichert zu natürlichen Personen folgende Daten:

1. Identifikationsnummer,
2. Wirtschafts-Identifikationsnummern,
3. Familienname,
4. frühere Namen,
5. Vornamen,
6. Doktorgrad,
7. Ordensnamen/Künstlernamen,
8. Tag und Ort der Geburt,
9. Geschlecht,
10. gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
11. zuständige Finanzämter,
12. Sterbetag.
 

(4) Die in Absatz 3 aufgeführten Daten werden gespeichert, um 
1. sicherzustellen, dass eine Person nur eine Identifikationsnummer erhält und eine Identifikationsnummer nicht mehrfach vergeben wird,

2. die Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen festzustellen,

3. zu erkennen, welche Finanzämter für einen Steuerpflichtigen zuständig sind,

4. Daten, die aufgrund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht entgegenzunehmen sind, an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können,

5. den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen.

 (5) Die in Absatz 3 aufgeführten Daten dürfen nur für die in Absatz 4 genannten Zwecke verwendet werden.

 (6) Zum Zwecke der erstmaligen Zuteilung der Identifikationsnummer übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Finanzen für jeden in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister registrierten Einwohner folgende Daten:

1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen,
4. Doktorgrad,
5. Ordensnamen/Künstlernamen,
6. Tag und Ort der Geburt,
7. Geschlecht,
8. gegenwärtige Anschrift der alleinigen Wohnung
oder der Hauptwohnung.

Die Übermittlung der Daten nach Satz 1 erfolgt ab dem Zeitpunkt der Einführung des Identifikationsmerkmals, der durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen aufgrund von § 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung bestimmt wird. Das Bundesamt für Finanzen teilt der zuständigen Meldebehörde die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Identifikationsnummer zur Speicherung im Melderegister mit.

(7) Die Meldebehörden haben im Falle der Speicherung einer Geburt im Melderegister sowie im Falle der Speicherung einer Person, für die bisher keine Identifikationsnummer zugeteilt worden ist, dem Bundesamt für Finanzen die Daten nach Absatz 6 Satz 1 zum Zwecke der Zuteilung der Identifikationsnummer zu übermitteln. Absatz 6 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(8) Die Meldebehörde teilt dem Bundesamt für Finanzen Änderungen der in Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 bis 8 bezeichneten Daten sowie bei Sterbefällen den Sterbetag unter Angabe der Identifikationsnummer mit.
.....

Quelle

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Falls ihr möglicherweise eure Meinung dazu kund tun wollt:

Kontakt zum Finanzausschuss


Damit ist "es" vorprogrammiert:


Noch ein Kommentar zu diesem Thema:

Mithilfe dieser Identifikationsnummer wird es ein Leichtes sein, die Leute in den Griff zu bekommen. 

Zum Beispiel durch Kombination mit dem geplanten neuen biometrischen EU-Reisepass, der auch einen RFID-Chip enthalten soll, auf dem die biometrischen Daten (Foto, evtl. auch Fingerabdrücke oder Irismuster - darüber ist man sich noch nicht einig) gespeichert sind. Natürlich muß dieser Reisepass auch die Identifikationsnummer enthalten, denn die soll ja zwingend zu den Meldedaten gehören.

Und schon kann man jemand, der seinen Reisepass dabei hat, überall dort lokalisieren, wo man einen RFID-Scanner stehen hat.

Und das wird ja derzeit schon in manchen Supermärkten (z.B. Walmart) für die Waren sehr voran getrieben. Für die Supermärkte ist das sehr praktisch, denn sie können ihre Lagerhaltung damit rationalisieren, und auch der Ladendiebstahl wird schwieriger.

Nun hat man ja nicht immer seinen Reisepass dabei. Aber auch die Banken werden diese Identifikationsnummer auf jeden Fall bekommen, denn sie müssen ja ständig Daten mit dem Finanzamt austauschen (tun sie ja heute schon). So ist es im Entwurf ja schon vorgesehen. Und es ist ziemlich wahrscheinlich, daß sie die ID-Nummer dann auch mit auf die ec-Karte o.ä. speichern. 

Die bekommt dann irgendwann auch einen RFID-Chip, damit das Bezahlen an der Supermarktkasse einfacher wird. Die Karte wird dann einfach über einen Scanner an der Kasse von ferne abgefragt, ohne daß man sie herauskramen und erstmal irgendwo einstecken muß. 

Der nächste Schritt ist dann klar: 
Die vom Scanner wahrgenommenen Waren werden vom RFID-Scanner einfach Deiner Bank-Karte (mit RFID-Chip und ID-Nummer) belastet. Verkauft wird das alles über die Bequemlichkeit. Kein aufs Band stellen mehr, kein Durchziehen vor dem Scanner mehr, kein hektisches Wiedereinräumen in den Wagen mehr. Nie mehr Schlangen an den Kassen!

Aber leider können Karten eben geklaut werden. Und dann ist der Schaden beträchtlich. Über "identity theft" wird ja schon heute viel geschrieben. Also wird man irgendwann dazu übergehen, die Identifikationsnummer an der Person selbst zu befestigen - mit Tätowierung oder eingepflanztem Chip oder ähnlichem.

Und ab dann gibt es keine Privatsphäre mehr.

http://f17.parsimony.net/forum30434/messages/235863.htm
 



 

Das Szenario, das schon bei der Identifikationsnummer befürchtet wurde, scheint viel schneller wahr zu werden, als befürchtet. 

Hier die Übersetzung eines Artikels aus der WorldNetDaily:

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Implantierbarer Bio-Chip für bargeldlose Transaktionen ist auf dem Markt

Ankündigung auf einer globalen Sicherheitskonferenz enthüllt injizierbaren ID- Mikrochip

Posted: November 21, 2003, 7:42 p.m. Eastern

By Sherrie Gossett, © 2003 WorldNetDaily.com
 

Auf einer globalen Sicherheitskonferenz heute in Paris hat eine amerikanische Firma einen injizierbaren Mikrochip für Menschen angekündigt, der als betrugssicherer Ersatz für Zahlungen via Bargeld und Kreditkarten eingesetzt werden soll.

Das Chipimplantat wird als Fortschritt gegenüber Kreditkarten und Chipkarten präsentiert, die aufgrund des Fehlens biometrischer Merkmale und geeigneter Sicherheitstechnologien gestohlen und von Identitätsbetrügern eingesetzt werden können.

Identitätsbetrug kostet die Banken- und Finanzindustrie etwa 48 Milliarden Dollar im Jahr, und die Verbraucher 5 Milliarden Dollar, laut Schätzungen der Federal Trade Commision für 2002.

Verichip's tragbarer Chipleser

Scott B. Silverman, Geschäftsführer von Applied Digital Solutions, nannte den Chip in seiner Rede heute auf der ID World 2003 Konferenz in Paris "eine unverlierbare Lösung" und sagte, das "einzigartige Unter-der-Haut-Format" des Chips könne für verschiedene Anforderungen in der Sicherheits- und Finanzwelt verwendet werden, wo es um Identifizierung geht.

Die Firma wird sich allerdings im Wettbwerb mit anderen Firmen behaupten müssen, die dieselben Anforderungen mit nur einen Fingerabdruck-Scan erfüllen.

Die ID World Conference fand gestern und heute im Charles de Gaulle Hilton statt. Zu den Themen gehörten laufende und zukünftige Anwendungen der Radio Frequency Identification (RFID)- Technologie, der Biometrie, Chip-Karten und Datensammlung.

Die verschiedenen "Verichips" der Firma sind RFID Chips die eine eineindeutige Identifikationsnummer, und ggf. auch andere persönliche Daten des Trägers enthalten. Wenn Energie einer bestimmten Radiofrequenz, von einem Scanner ausgesandt, den Chip erreicht, wird der Chip aktiviert . Der Chip ist passiv, hat also keine eigene Energieversorgung. Bei der Aktivierung sendet der Chip ein Radiosignal aus, das den Informationsinhalt an den Chipleser überträgt, der wiederum mit einer Datenbank vernetzt ist.

ADS (Applied Digital Systems) hat bereits früher seine RFID Chips für Zugangssysteme an Gebäuden, Computern, die Speicherung medizinischer Informationen, Anti-Entführungs-Systeme und eine Reihe von Strafvollzugslösungen vermarktet.

Die Firma hat auch eigene Chipleser entwickelt, sowohl im Handheld-Format als auch für Zugangssysteme, die Daten auslesen, wenn der Träger des Chips eine Gebäude oder einen Raum betritt.

Verichip Taschen-Chipleser

Die bargeldlose Gesellschaft ist an sich keine neue Idee - sie wurde bereits früher von Applied Digital propagiert. Die Rede heute war die erste förmliche öffentliche Ankündigung eines solchen Programms durch ein Unternehmen.

Bei der Ankündigung des "Veripay" vor der ID World Konferenz sagte Silverman dem Chip "enormes Marktpotential" voraus und lud Banken und Kreditkartenfirmen ein, in Partnerschaft mit Verichip (einer Tochter von ADS) Pilotanwendungen und Markttests für spezifische kommerzielle Zwecke zu entwickeln.

In der Pariser Rede zeichnete Applied Digital ein Bild, in dem drahtlose Technologien, RFID Entwicklungen, neue Software, Chipkarten und implantierte Chips eines Tages zusammenwirken. Für die unter Sparzwang leidenden Regierungen und Strafvollzugsbehörden der Welt, die Lösungen gegen Identitätsbetrug und drohenden Terrorismus, und zur einfach zu handhabenden Sammlung von Daten suchen, für die Firmen, die an einer vielversprechenden Geschäftsidee im Bereich fortschrittlicher Identifizierung-, Zahlungs- und Überwachungstechnologie interessiert sind, sei das die Lösung.

Die bargeldlosen Zahlungssysteme von Verichip sind schon jetzt Teil eines größeren technologischen Entwicklungsprojekts: Experimente im Auftrag der Regierung, bei denen bargeldlose Zahlungssysteme mit den Daten des Personalausweises auf einem Medium (wie einer Chipkarte) kombiniert werden, die neben den Meldedaten eine ganze Reihe von persönlichen Daten, Arbeitsplatzdaten und kommerziellen Daten auf einem einzigen kontaktlos lesbaren RFID Chip enthält.

In einigen Szenarios befürworten Zusammenschlüsse aus Regierungsstellen und Unternehmena auch, daß ihre Angestellten solch einen Chip benutzen, um Zugang zum Arbeitsplatz und zum Computernetzwerk der Firma zu bekommen, denn die Firmen sparen dabei die Kosten für individuelle Ausweiskarten.

Malaysia's "MyKad" Personalausweis in Form einer Chipkarte ist das bislang fortgeschrittenste Beispiel. Inzwischen haben Datenschützer ihre Bedenken gegenüber der RFID-Technologie geäußert, unter Hinweis auf Probleme mit der Datenbankspeicherung und die Gefahr, daß RFID Chips von unauthorisierten Leuten gelesen werden, die ihre eigenen Chipleser benutzen.

Verschiedene Datenschutz- und Bürgerrechts-Organisationen haben kürzlich zu einem freiwilligen Moratorium für RFID Chips aufgerufen, "bis eine offizielle Technologiefolgen-Untersuchung unter Mitwirkung aller Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, stattgefunden hat." Unter den Unterzeichnern sind die American Civil Liberties Union, die Electronic Frontier Foundation, das Electronic Privacy Information Center, Privacy International und die Foundation for Information Policy Research, eine britische Denkfabrik.

In einem Kommentar zu den heutigen Entwicklungen wies Richard Smith, ein freier IT-Berater auf ein neues Verbrechen hin, daß im Internet schon "Chipektomie" genannt wird: "Verichips können immer noch gestohlen werden. Es ist nur ein bißchen grausig, wenn man sich vorstellt, wie die Chipräuber vorgehen werden."

Unter Hinweis auf Mastercard's PayPass meinte Smith, die meisten Kreditkartenfirmen würden RFID Chips als Mittel sehen, Kreditkarten schneller, leichter zu benutzen und sicherer zu machen. "Das große Problem dabei ist Geld", sagt Smith. "Es kostet Milliarden Dollar, die Kreditkarten-Netze von Magnetstreifenlesern auf RFID-Chipleser umzustellen. Während der Übergangszeit müssen Kreditkarten mit einem Magnetstreifen und mit einem RFID Chip ausgestattet sein, damit sie überall akzeptiert werden."

Einige Fachleute aus der Industrie schlagen vor, die Bürger für einen RFID Chip bezahlen zu lassen, der Personalausweisdaten enthält und bargeldloses Zahlen ermöglicht. Der Chip soll dann in ein zu wählendes Medium eingebettet werden. Dabei sind viele physische Formen möglich und es gibt bislang keine Anzeichen für einen weltweiten Standard.

Vor der Ankündigung von Applied Digital sagte Art Kranzley, Senior Vice President bei MasterCard in einem Interviewmit USA Today über das PayPass System: "Wir denken an so etwas wie Schlüsselanhänger. Es können auch Kugelschreiber oder Ohrringe sein. Eigentlich kann der Chip überall eingesetzt werden - eines Tages vielleicht sogar unter der Haut."
 

Sherrie Gossett ist Journalistin in Florida, war früher beim South Florida Sun-Sentinel, und arbeitet jetzt für WorldNet Daily.



 

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