Freiheit, die ich meine ...
Kaum ein Begriff wird und das in jeder Sprache
so euphorisch und emphatisch, beschwörend und eindringlich in Reden
und Liedern, Balladen und Vorträgen, ja sogar in Verfassungen als
ultimatives Ziel und politisches Versprechen Völkern und Bürgern,
Lesern und Zuhörern mit geradezu suggestiver Kraft untermalt angeboten.
Wer könnte hiergegen schon einen Einwand wagen,
dagegen opponieren oder auch nur das Wort an sich zu relativieren trachten?
Die Freiheit des Einzelnen so lautet der einhellige Konsens findet
allenfalls dort seine Begrenzung, wo die Freiheit des Nächsten eingeschränkt
wird. Aber, stimmt das wirklich?
Unterzieht man diesen Begriff einer genaueren Analyse,
so stellt er sich als weitaus komplexer und differenzierter dar, als dies
sein allgemeiner Gebrauch vermuten läßt. Und geradezu alarmieren
muß, in welch geringem Maße dieser Begriff entgegen seiner
ständigen Beschwörung tatsächlich verwirklicht und gelebt
wird.
Spätestens dann, wenn dem Begriff Freiheit
auch noch der der Sicherheit beigesellt und uns beides im Doppelpack
versprochen wird, sollten bei den damit beglückten Rezipienten alle
Alarmglocken schrillen; hier kann nämlich nicht mehr von einem nachlässigen
Gebrauch der Worte und mangelnder geistiger Durchdringung gesprochen werden,
hier geht es vielmehr um Vorsatz und Betrug, bewußte
Lüge
und Korruption. Sicherheit und Freiheit sind nämlich
Antipoden; je mehr vom einen, desto weniger vom anderen!
Setzen wir Freiheit mit Unbeschränktheit
gleich, so drängt sich als nächstes die Frage auf: "Unbeschränkt
von
wem oder was?"
Der Lenin zugeschriebene Satz, Freiheit sei
"die Einsicht in die Notwendigkeit" hilft uns auch nicht viel weiter,
denn hierbei müßte zumindest unterschieden werden, wer
oder was uns dies oder jenes als notwendig
signalisiert oder gar aufzwingt.
Ist Freiheit nur als solche qualifizierbar, wenn
sie erkämpft wurde? Oder handelt es sich hierbei um ein Grundrecht,
das einzuschränken grundsätzlich unrechtmäßig ist?
Wieviel Freiheit benötigt der Mensch überhaupt?
Können Teile unserer persönlichen Freiheit veräußert
und gegen etwas anderes eingetauscht, beliehen oder verpfändet werden?
Mit welchem Recht schränken Menschen oder Organisationen
(größere Teilmengen von Menschen) die Freiheit Einzelner
oder ganzer Gruppen (Vereine, Verbände, Selbständige etc. bis
hin zu Völkern, Rassen oder ethnischen Gruppen) ein? Haben nur Menschen
ein Freiheitsdenken und empfinden? Oder müßten
wir die Freiheit der Tiere und aller organischen Lebensformen nicht
ebenso bedingungslos anerkennen, um unsere eigenen freiheitlichen
Lebensräume rechtmäßigerweise gewahrt und geachtet zu sehen?
Und wie steht es mit unseren Gefühlen? Wie frei
leben wir diese aus, bzw. wie oft sehen wir uns gesellschaftlich konsentierterweise
genötigt, diese zu unterdrücken, nicht zu zeigen, ja nicht
einmal uns selbst zu gestatten?
So viele Fragen sich hierbei auftun, so unstrittig und
exemplarisch können wir einige Parameter identifizieren, die unsere
Freiheit
mehr oder minder massiv einschränken:
1. Der Staat
Hier haben wir es sicherlich mit dem massivsten Beschränker
persönlicher Freiheit überhaupt zu tun. Als Summe der
Sozialitäten (Gemeinschaften), innerhalb derer sich Leben und Familie,
Beruf und Freizeit, Kindheit, Jugend und Alter abspielen, maßt sich
dieser Moloch an, faktisch unser gesamtes Leben zu bestimmen. So legen
in Deutschland knapp 100.000 Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen die
ca. 75 Lebensjahre von Millionen Menschen fest. Er bestimmt vom
Geburts- bis zum Totenschein alles. Bildung (Schulpflicht) und Erziehung,
Beruf (Qualifikation und Ausübung) und die dementsprechende Zugehörigkeit
(Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern); die
maximale Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit; die Vorsorge für
die Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit sowie das Alter;
Art, Höhe und Bauweise der Häuser, in denen die Menschen leben
möchten; Wirtschaftsstrukturen und Handel, Import und Export, Warengüterklassen
und die Ausgestaltung der Betriebe; das Familienleben und selbst die Tiefe
eines Grabes. Alles regelt, bestimmt und (ver)ordnet der Staat mit der
"Begründung", daß ansonsten die Menschen in Chaos und Anarchie
lebten.
Davon abgesehen, daß Chaos (entgegen landläufiger
Meinung) nicht "Unordnung", sondern "Nicht-Ordnung" bedeutet
und das Wort Anarchie tatsächlich "Herrschaftslosigkeit"und
"Selbstbestimmtheit" sowie den "leeren, nicht fremdheitlich bestimmten
Raum" bezeichnet (den es mit Mut und Kraft, persönlichem Engagement,
Geist und Fleiß zu füllen gälte), stellt der Staat damit
seinen Mitbürgern ein entwürdigendes Zeugnis totaler Unfähigkeit
und Unmündigkeit aus, ihr persönliches Leben wie auch das Miteinander
in der Familie und größeren Gruppen in einer ethisch sauberen,
selbst-bestimmten Weise zu gestalten.
All dies wäre dem Staat jedoch gar nicht möglich,
wenn sich ihm dazu nicht hunderttausende unserer Mitbürger als willfährige
Büttel zur Verfügung stellten als Beamte und öffentlich
Bedienstete , die in seinem Auftrag über die Unfreiheit ihrer
Mitbürger wachten. Daß sie sich dabei auch gleich selbst ent-freiheitlichen,
wird den meisten Obrigkeitsbediensteten in Ämtern und Behörden,
Schulen und Universitäten, pseudo-privatisierten Betrieben sowie in
offiziellen staatlichen Firmen und Organisationen gar nicht klar. Ihr Auftrag
ist von dritter (gesetzlicher) Seite festgelegt, unterliegt somit also
weder ihrem eigenen Willen und eigenen Zielen, noch ihrem eigenen Einfluß.
Genau dies bedingt aber die geistig-seelische Anonymität, in der sie
ihr Berufsleben als Garanten der Unfreiheit ihrer Mitbürger durchlaufen
und die ihnen überlassenen Ressourcen (öffentliche Gelder, Zeit
und Humankapital) ebenso anonym und sinnlos verschwenden.
Lohn dieser Überwachungsfunktion der Unfreiheit
der übrigen Bürger ist eine unkündbare Berufstätigkeit,
ein gesichertes Ein- und Auskommen sowie ein ebenso gesicherter Ruhestand.
Sie sind im Falle von Krankheit und Erwerbsunfähigkeit fremd-abgesichert
und wähnen sich als veritable Hüter und Wächter des Systems,
welches ihnen diese Sicherheit garantiert, über dessen Effektivität
vor allem aber seine Finanzierbarkeit sie sich jedoch keinerlei Gedanken
machen (müssen) im Gegensatz zu jedem anderen, der seine Produktivität
jeden Tag erneut unter Beweis stellen muß, um nicht seinen Arbeitsplatz
zu verlieren oder seinen Betrieb in den Konkurs zu führen. Sie sind
die Hütehunde des staatlichen Entmündigungs- und Zwangswesens,
welches sich einem Krebsgeschwür im Körper eines einzelnen
Menschen sehr ähnlich unaufhaltsam weiter fortpflanzt. Der Krebs
in einem Menschen stirbt erst, wenn er seinen "Wirt" ermordet und sich
damit selbst die Lebensgrundlage entzogen hat. Staaten brechen zusammen
und werden ein leichtes Opfer entweder für andere Staaten oder revolutionäre
Systemveränderungen , wenn sie sich auf dem Wege der gesellschaftlichen
Verunfähigung und Ent-Freiheitlichung buchstäblich selbst
erwürgt haben.
Stellen Sie sich kurz folgendes Szenario vor: Im Jahre
2035 entfiele (unterstellt man den ungehinderten Fortlauf heutiger Verhältnisse)
auf einen Erwerbstätigen ein Rentner [
heutiges Verhältnis: ca. 1,9:1 (Arbeitslose und ABM-Beschäftigte
bereits abgezogen)] . Gleichzeitig käme
auf sechs Erwerbstätige ein öffentlich Bediensteter
(heute: 12:1). Der jede Kreativität und freiheitliche Selbstverwirklichung
erwürgende und vor allem den Mittelstand in höchstem Maße
gefährdende Staat untergrübe bis dahin dank und mit Hilfe seiner
öffentlich bediensteten Heloten und der von diesen verfochtenen und
durchgesetzten Paragraphen seine gesamte Lebensgrundlage. Derartige staatliche
"Selbstmorde" finden wir in der Geschichte zuhauf zuletzt Ende der 90er
Jahre (DDR, UdSSR).
Perfiderweise begründet der Staat sein Tun und Treiben
damit, daß er ja gleichzeitig der Garant für Frieden, Sicherheit
und soziale Ausgewogenheit sei, vor Übergriffen fremder Mächte
und der Kriminalität im Inneren unseres Staatswesens schütze
und im übrigen alles daran setze, die Menschen in chancengleicher
Weise zu weiterem Wohlstand zu führen. Die meisten Menschen wagen
nicht einmal, sich dieser "Begründung" auch nur gedanklich zu widersetzen
und können sich deshalb eine Alternative hierzu auch gar nicht vorstellen.
Daß genau das Gegenteil der Wahrheit entspricht,
der Staat also gerade durch seine Zwangs- und Gewaltmonopole die Ängste
und Nöte, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten sowie (deshalb!) wachsende
Kriminalität verursacht und ein ständig sinkendes ethisches Bewußtsein
im Staatswesen generiert, wird seinen Apologeten und Protagonisten wohl
niemals zu vermitteln sein. Leider verschließt sich diese Logik aber
auch den davon so unselig betroffenen BürgerInnen weitestgehend. Ahnen
ersetzt hierbei Wissen! Der Grund hierfür ist darin zu sehen,
daß die Menschen um so linearer (ausschließlich auf ihr eigenes
Leben in Familie und Beruf bezogen) denken, fühlen und
handeln,
je komplexer das Staatswesen konzipiert ist, innerhalb dessen sie zu überleben
suchen, ihr Leben gestalten und Nischen bewahren wollen. Auch hierzu hat
sich der Staat etwas einfallen lassen: Bereits im 17. Jahrhundert wurde
das bis dahin vorherrschende (noch wesentlich
natürlichere)
Denk-Fühlen der Menschen getrennt: Die geistigen Bereiche
(Schule, öffentliche Erziehung, Universitäten, Forschung, Entwicklung
und die Wissenschaften) wurden künftig als Domäne des Staates
von diesem verwaltet (i.e. unter strikte Kuratel genommen), während
man den (nunmehr völlig getrennten) emotional-spirituellen
Raum den Religionen überließ, die in Deutschland sogar staatlich
(in weltweit einzigartiger Weise) üppig subventioniert werden. Wer
nämlich Verstand und Gefühl eines Menschen beherrscht,
hat damit auch den Menschen selbst, sein Tun und Handeln, seine gesamte
Existenz unter stringenter Kontrolle!
Ebenso verhält es sich jedoch auch mit der nächsthöheren
Ordnung einer Gruppe von Menschen bzw. einem ganzen Staat. Ordnen wir
dem Denken alle Geist-dominierten Faktoren zu, und setzen wir dem
das Gefühlsleben, die Emotionalität und das spirituelle
Empfinden (summiert in der Religion und dem öffentlich doktrinierten
Moralbegriff)
als Gegenpol gegenüber, so wird sehr schnell deutlich, in welch ungeheurem
Maße diese Konkordanz von Staat und Kirche unser Aller Leben
zwanghaft und unerbittlich kontrolliert und reglementiert.
Welcher Organe (Institutionen und Organisationen) sich
der Staat hierzu und mit Hilfe seiner öffentlich-rechtlichen Bediensteten
noch bedient, werden wir im folgenden näher untersuchen.
Nach dieser allgemeinen Betrachtung des öffentlich-rechtlichen
Bediensteten-(Un)wesens erhebt sich aber die Frage, wer denn wem
die Macht gibt, sich als Staat derart ungehemmt anzumaßen, das gesamte
Leben aller in seinen Grenzen lebender Menschen von A bis Z zu bestimmen,
sie nahezu aller Freiheiten zu berauben, um ihnen andererseits
in geradezu hybrider Selbstüberschätzung Sicherheit
und Ordnung zu versprechen?
Lassen Sie uns die Antwort auf diese Frage noch etwas
verschieben und konzentrieren wir uns auf die Mechanismen, derer sich der
Staat zur Verunfreiheitlichung seiner Bürger bedient.
-
Das Steuerwesen
Etymologisch leitet sich das Wort Steuer aus
dem Lateinischen ab und bezeichnet ein unterstützendes Element, ein
Hilfsmittel. Auch das Steuer/Ruder eines Schiffes begünstigt durch
seine außerhalb des Bootskörpers verlagerte Hebelwirkung den
Steuermann
dabei, das Schiff zu lenken. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gewisse
Starrheit dieses Steuers, da ansonsten der eigentliche Sinn dieses
"Werkzeugs" hinfällig würde. Interessant: Auch die Worte Stake,
Stab und starr sind aus der gleichen etymologischen Wurzel entstanden.
Nun kennt jedoch jeder seemännisch Erfahrene das
Phänomen des Übersteuerns (auch Autofahrern wohlbekannt), und
wer ein Steuer beim Segeln in die falsche Richtung umlegt, gewärtigt
die Gefahr einer Wende/Halse, was zu erheblichen Kopfverletzungen
der unachtsamen Crew und gar zu einem Umstürzen des Bootes führen
kann.
Indem nun der Staat sich einerseits das alleinige Besteuerungsrecht
sowohl als Entgelt (Preis) für von ihm zur Verfügung gestellte
Dienste als auch für den Unterhalt seiner Organisationen - herausnimmt
und ebenfalls über dessen Höhe in ihm opportun erscheinender
Selbstherrlichkeit beschließt, gleichzeitig aber auch über das
Geldwesen (Druck-/Prägerecht und dessen Verteilung) gebietet, kann
er auch über die Einführung und Erhebung von Steuern (in ihm
genehmer Höhe) auf praktisch alles und jeden in seinem Zugriffsbereich
völlig uneingeschränkt bestimmen.
Nun greift der Staat mit Hilfe seiner Organe (die Parteien
betrachten wir nachstehend näher) und seiner Funktionsträger
(Beamte und öffentlich Bedienstete) sowie in seiner fiskalpolitischen
Allmacht (Geldwesen) genau dort steuerlich ein, wo einerseits die Wünsche,
Bedürfnisse und Begehrlichkeiten seiner BürgerInnen, andererseits
aber auch deren Notwendigkeiten (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Transportabilitäten
etc.) und Ängste (Sicherheitsbedürfnisse) liegen. Was immer seinen
BürgerInnen wichtig oder begehrenswert ist, wird dementsprechend mit
Verordnungen und Gesetzen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen
reglementiert und damit kontrollierbar gemacht, und außerdem eben
besteuert, wobei sich die Höhe der Steuer nach zweierlei Kriterien
richtet:
-
Zum einen wird das Gut selbst besteuert (völlig unsinnigerweise
wird hier mit dem Begriff "indirekte Steuern" operiert). Hierbei
wächst ein an sich festgelegter Steuersatz (denken Sie an die Mehrwertsteuer)
mit der Wertentwicklung eines Gutes (vom Rohstoff bis zum Endprodukt) mit.
Der Staat wird damit zum Mit-Nutzer der Leistungen seiner Bürger einerseits
und der Nachfrager (und deren Bedürfnissen wie Wünschen) andererseits.
Je lückenloser und regulativer der Staat sämtliche Produktions-
und Leistungsprozesse innerhalb der Gesellschaft reglementiert, überwacht
und kontrolliert, desto ungeschmälerter ist sein Zugriff auf die damit
verbundenen Preise von Waren und Dienstleistungen. Gleichermaßen
greift der Staat jedoch da zu, wo Vermögenswerte veräußert,
verschenkt oder vererbt werden ohne daß hieraus eine Wertschöpfung
aus einem real erwachsenen Wert-Zugewinn erwachsen wäre, vor allem
jedoch ohne daß dahinter irgendeine Leistung des Staates selbst steht
(was diesen jedoch ohnehin nie auch nur im geringsten anficht).
-
Zum zweiten bedient sich der Staat in seiner steuerpolitischen
Impertinenz dadurch, daß er die BürgerInnen nach ihrer vermeintlichen
Leistungsfähigkeit zur Kasse bittet. Dies bedeutet nicht mehr und
nicht weniger, als daß der Staat den Fleiß und die Arbeitsbereitschaft
des Einzelnen [ nach der sich ja der Wert (Lohn/Gehalt/Verdienst)
des Einzelnen bemißt] besteuert. Dies
entspricht einer Bestrafung derjenigen, die leistungsbereiter als andere
sind und belohnt nachgerade diejenigen, die zum "Preis" einer geringeren
Nachfrage und einer Bescheidung des eigenen Lebensstils weniger Leistungsbereitschaft,
Fleiß und Einsatz an den Tag legen. Wenig wundersam: Der geradezu
perverse Gedanke: "Lohnt es sich denn überhaupt, daß ich
mich in dieser oder jener Weise mehr als der Durchschnitt (und unbedingt
erforderlich) einsetze?" wird damit beinahe logisch, zumindest jedoch
verständlich. Je kleiner nun die besonders besteuerten Gruppen sind,
je mehr sie aus der durchschnittlichen Masse herausragen und je weniger
sie über eine entsprechende Lobby verfügen, die sich qua Partei
zu artikulieren und durchzusetzen vermag, desto gnadenloser werden sie
vom Staat besteuert/bestraft, wobei sich der Staat des neidvoll-hämischen
Applauses derer sicher sein kann, die entweder ihrerseits steuerlich erheblich
geschröpft werden oder die oben gestellte Frage für sich mit
"Nein" beantwortet haben. Und genau darauf stellt der Staat ab, wenn er
die Einführung oder Wahrung bestimmter Steuern verteidigt.
Auch zur Organisation und Verwaltung des Steuerwesens
bedient sich der Staat eines Heeres von Bediensteten, die verwalten und
kontrollieren, ausspähen und durchsetzen, was gesetzlich festgelegterweise
(nach Recht und realem Sinn frägt hier ohnehin niemand)
des Staates zu sein hat. Indem der Staat die keiner Konkurrenz unterliegende
und in seiner legislativen Arroganz festgelegten Gesetze zur Grundlage
seiner Vorgehensweise macht, erübrigt und verbietet es sich für
seine Vollzugs- und Verwaltungsorgane nachgerade, selbst über den
Sinn und Wert, vor allem jedoch über die Rechtmäßigkeit
ihres Tuns und Handelns auch nur im entferntesten nachzudenken. Ein braver
Staatsdiener tut das, was in seinem Dienstvertrag geregelt, ihm von höherer
Stelle aufgetragen wird.
Wenn Produktivität und Effektivität von Staatsbediensteten
allen wütenden Dementis der Betroffenen zum Trotz weit unter denen
der Privatwirtschaft liegen, so hat dies mehrere Gründe. Deren wichtigster
liegt in dem Fehlen jeglicher Konkurrenz. Ein einmal besetzter Arbeitsplatz
steht einfach nicht mehr zur Disposition (der Inhaber ist in der Regel
nicht kündbar), und insofern fehlen zur Beurteilung der Arbeit dieses
Arbeitsplatz-Inhabers faktisch sowohl das Motiv als auch die Möglichkeit.
Der Vorgesetzte eines öffentlich Bediensteten tut gut daran, sich
mit seinen Untergebenen lieber zu arrangieren (auch seine Effektivität
und die seiner Abteilung ist nahezu unkontrollierbar). Außerdem liegt
dem öffentlichen Dienst ein System zugrunde, was die Privatwirtschaft
(große, beamtenähnlich strukturierte Konzerne einmal ausgenommen)
überhaupt nicht kennt: Je größer nämlich der Stab
einer öffentlichen Dienststelle wird, desto eher kann deren Leiter
in den nächsthöheren Besoldungsrang erhoben werden, indem eine
neue Dienststelle (aus der vorgeblichen Notwendigkeit) geschaffen wird.
Insofern gleicht der öffentliche Dienst einem Strukturvertrieb
im Finanzwesen: Befördert wird, wer genügend Menschen (nach
Masse und unabhängig von der individuellen Produktivität/Effektivität)
unter sich versammelt.
Ein weiteres Phänomen der staatlichen Organisationen
ist ihre Unauflösbarkeit: Einmal geschaffene Ämter und
Behörden werden so gut wie nie aufgelöst, auch wenn deren Sinn,
dementsprechend sie dereinst gegründet wurden, längst obsolet
geworden ist. Was soll man auch mit den (unkündbaren) Bediensteten
einer Behörde tun, die nicht mehr benötigt wird? Sie sind zumeist
sehr einseitig orientierte, für einen höchst spezifischen Arbeitsbereich
ausgebildete Fachkräfte, deren Umplazierung in eine völlig andere
Behörde entweder aus fachlichen Gründen unmöglich ist oder
von den Betroffenen als "unzumutbar" zurückgewiesen wird. Was in der
freien Wirtschaft gang und gäbe ist, verbietet sich bei Ämtern
und Behörden damit in aller Regel aufgrund der bestehenden Dienstverträge.
Öffentliche Dienststellen werden also zuallermeist allenfalls vergrößert,
nicht jedoch auch wenn dies sinnvoll und angebracht wäre verkleinert
oder sogar abgeschafft. So kosten z.B. rund die Hälfte aller Steuern
mehr an Beitreibung und Verwaltung, als sie effektiv einbringen (Pensionen
und Versorgungsansprüche der dafür Tätigen eingerechnet).
Dies ist auch der Grund, warum in staatlichen Unternehmen
(dies gilt auch für pseudo-privatisierte Betriebe) Manpower, Zeit
und Geld in einer Weise verschwendet werden, wie dies in der Privatwirtschaft
schlichtweg unmöglich wäre. Staatliche Betriebe führen
wiederum wegen der fehlenden Konkurrenz intern wie extern ein weder von
Kontrollen noch einer möglichen Ahndung bei Fehlleistungen bedrohtes
Eigenleben. Daran ändern auch die Institutionen Bundesrechnungshof
oder das jährlich erscheinende Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler
herzlich wenig. So wird sich auch auf die jüngste Meldung des Bundes
der Steuerzahler hin nichts ändern. Präsident Däke
hat vor kurzem verkündet, daß rund 5 % aller öffentlichen
Ausgaben in geradezu unglaublicher Weise verschwendet werden, was den Steuerzahler
mit etwa 70 Milliarden Mark pro Jahr belastet. Der Leser/Hörer nimmt
es kopfschüttelnd zur Kenntnis, mit Sanktionen brauchen die davon
Betroffenen nicht zu rechnen. Ändern wird sich daraufhin aber gar
nichts.
Neben allen bisher angeführten Gründen gibt
es nämlich noch einen ganz entscheidenden, den ich den Leim, der
alles zusammenhält, nennen möchte, eine Art öffentlich-rechtlichen
"Sekundenkleber":
die Parteizugehörigkeit, die wir nun untersuchen wollen.
-
Die Parteien
Nach Artikel 21 sollen die Parteien bei der politischen
Willensbildung des Volkes mitwirken. Das hört sich gut an und
wäre auch durchaus zu bejahen, wenn nicht die Parteien de facto die
wahren Herrscher dieses Staates und aller seiner Tentakel wären. Wer
in Behörden und Ämtern, Universitäten
und Schulen, staatlichen (städtischen) Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen, Staatsanwaltschaften und Gerichten
(bis hin zum Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht
und dem Bundesfinanzhof), bei der Polizei, der (pseudo-privatisierten)
Deutschen Bahn AG, der Telekom und der Deutschen Post AG,
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten,
öffentlich-rechtlichen Banken, Versicherungen und Bausparkassen,
Lotteriegesellschaften
oder in (zuallermeist öffentlich-rechtlichen)
Spielkasinos
bzw. allen unter öffentlich-rechtlichem Mehrheitsbesitz stehenden
Firmen und Konzernen Karriere machen möchte, kann dies nur, wenn er
entweder selbst Mitglied einer der vier "Basis"-Parteien ist oder aus deren
Kreis Verbindungen schaden nur dem, der sie nicht hat! promotiert wird.
Der gesamte Staat mit all seinen Organisationen und Betrieben ist nämlich
horizontal und vertikal vollständig durchdrungen von den Mitgliedern
und Interessen der vier in Bund, Ländern und Kommunen herrschenden
Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (wobei die
PDS alles daransetzt, diesem "erlauchten" Kreise möglichst bald anzugehören).
Sie sitzen in Verwaltungs- und Aufsichtsräten, bekleiden etwa nach
mißglückten Wahlen Vorstands- und hohe Managerposten , politische
"Austragshäusl", mit deren Hilfe sich die politischen Parteien auch
weiterhin Sitz, Stimme und Einfluß bewahren. Letzter (hoch-dotierter)
"Hafen" ist ein Sitz im Europaparlament!
Handelte es sich bei Parteien um eine Art politische Vereine,
die quasi Volksausbildung i.p. Politik im Sinne der Interdependenz
von Sozial-, Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs-,
Gesundheits-,
Kultur- und Umweltpolitik betrieben, wäre dagegen
überhaupt nichts einzuwenden. In Wahrheit geht es den Parteien jedoch
ausschließlich um die Entwicklung von subversiven Netzwerken von
der Parteispitze bis in jede kommunale Behörde und jeden öffentlich-rechtlichen
Betrieb , mittels derer der gesamte Apparat, das ganze Staatswesen kontrolliert,
in einem schier undurchdringlichen Spinnwebennetz zusammengehalten und
bis in die kleinste Zelle (Familien und einzelne Personen) dirigiert wird.
Dabei bedient sich der Staat über seine Parteien
am liebsten seiner eigenen Bediensteten und man muß hierbei geradezu
von Veruntreuung sprechen der Steuergelder, die er auf andere
Weise requiriert hat. So sind Beamte und öffentlich Angestellte in
den Parlamenten mit rund 70 % vertreten, obwohl sie (inklusive der Beamten
mit Sonderstatus) weniger als
8 % aller BürgerInnen ausmachen. Gar 20-fach überproportional
vertreten sind Lehrer, also Beamte auf Lebenszeit, die während
ihrer Abgeordneten-Tätigkeit sogar fleißig weiter befördert
werden und mit einer Berufs-Rückkehr-Garantie ausgestattet
sind. Schon hieran scheitert die notwendige und wünschenswerte paritätische
Mitwirkung aller Berufsgruppen in den Parlamenten; kein Arbeitgeber würde
einem Arbeitnehmer, der sich in den Bundes- oder Landtag wählen ließe,
eine Garantie für eine Rückkehr an seinen Arbeitsplatz geben,
und kein Selbständiger könnte sich erlauben, für vier oder
acht Jahre seine Berufstätigkeit zu unterbrechen, um in einem Parlament
tätig zu sein. Seine Praxis oder Kanzlei wäre bis dahin verwaist
bzw. wertlos (es sei denn, er verließe die Bühne als Minister
oder parlamentarischer Staatssekretär a.D. und träte dann als
prominenter Sozius einer Kanzlei bei).
Über die Parteienfinanzierung (sowohl über Steuermittel
als auch via Stiftungen, Kuratorien und sonstige Finessen aus anderen
Quellen) sorgen die Parteien auch finanziell für die Wahrung ihres
von der übrigen Bevölkerung völlig abgehobenen oligarchischen
Machtapparates. Eine neue politische Kraft, die sich als Partei etablieren
und an den bestehenden Verhältnissen tatsächlich etwas ändern
wollte, müßte zuallererst einen millionenschweren Mäzen
finden, der es sich leisten kann, aus seinem Privatvermögen eine mindestens
achtstellige Summe abzuzweigen ohne eine Garantie und mit nur sehr beschränkten
Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich geltend machen zu können.
Da die Zahl derer, die in unserem System über solche Mittel verfügen
(ohne einer der heute die Macht besetzt haltenden Parteien anzugehören),
sehr gering ist, können sich die etablierten Parteien relativ sicher
sein. Hinzu kommt außerdem, daß ein derartiger Gönner
den entsprechenden Idealismus und genügend Ethos besitzen müßte,
sein Kapital einzusetzen und den Mut aufzubringen, sich den Ängsten
und Befürchtungen seiner Umwelt preiszugeben (die großteils
vollauf damit beschäftigt sind, sich und anderen zu erklären,
daß "man an den bestehenden Verhältnissen ohnehin nichts
ändern könne"). Last but not least stünde ihm ein gefährlicher
Tanz
auf dem Vulkan bevor; Artikel 20 GG enthält nämlich eine
Reihe höchst verfänglicher Sätze:
-
Satz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat.
Was jedoch unter demokratisch und sozial
zu verstehen ist, bleibt der herrschenden pseudo-demokratischen und pseudo-sozialen
parteilichen Nomenklatura vorbehalten.
-
Satz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Kaum ein Satz im Grundgesetz ist weniger wahr als dieser;
die Aufstellung der Kandidaten erfolgt in den Hinterzimmern der Parteizentralen
und entspricht einer perfiden Machtverteilung (auf den Listenplätzen)
nach Opportunität und Eignung derer, die sich in der Parteienhierarchie
nach oben gekungelt und geboxt haben. Von einer Direktwahl der Kandidaten
durch das Volk (in dezentralen und damit überschaubaren Wahlkreisen),
wie wir dies z.B. in den USA, Großbritannien oder der Schweiz kennen,
kann hierzulande überhaupt nicht die Rede sein. Vor diesem Hintergrund
mutiert der folgende Satz 2 im Absatz 2 des Artikels 20 GG vollends zur
Farce: Sie (die Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und
der Rechtsprechung ausgeübt.
Gut gebrüllt und noch besser gelogen; diese besonderen
Organe
der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und (insbesondere)
der Rechtsprechung sind allesamt in den Händen der Parteien.
Sogar der Bundesgerichtshof ist paritätisch mit genehmen Figuren der
herrschenden Parteien besetzt.
-
In Satz 3 des gleichen Artikels lesen wir: Die Gesetzgebung
ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Davon abgesehen, daß wir bis heute entgegen
der klaren Anweisung aus Artikel 146 GG überhaupt keine Verfassung
haben, unterstehen auch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
ausschließlich den "Organen", die fernab von jedem Volkeswillen
und ausschließlich opportunistischen Gesichtspunkten (und nach Parteizugehörigkeit
proportional verteilt) unterworfen über Gesetz und Recht
befinden und beschließen.
-
Satz 4 aus Artikel 20 GG, der das "Widerstandsrecht"
für jedermann determiniert, gegen diejenigen aufzustehen, die es unternehmen,
"diese Ordnung zu beseitigen", möchte ich dem Leser ersparen;
wer diesen (von den Verfassern des Grundgesetzes sicherlich ehrlich gemeinten)
Satz tiefer durchdenkt, den muß das Grauen schütteln.
Aber auch Artikel 21 GG (Parteien) muß angesichts
der heute bestehenden bundesdeutschen Parteien-"Demokratie" höchst
bedenklich stimmen. Was nämlich als "freiheitliche demokratische
Grundordnung" anzusehen ist, bzw. potentiell geeignet sein könnte,
diese "zu beeinträchtigen oder zu beseitigen" bzw. "zu gefährden",
entscheidet die unter der Aufsicht der Parteien fungierende Schar der Staatsanwälte
und Richter, beileibe jedoch nicht das Volk, dessen "freiheitliche Selbstbestimmung"
längst parteilich pervertiert ist.
Wer angesichts der heutigen Parteiendiktatur noch auf
das Grundgesetz pochen zu dürfen glaubt oder von einer "freiheitlichen
Grundordnung" ausgeht, dämmert entweder im Halbschlaf vor
sich hin oder er gehört zu den (von Fachleuten auf etwa 15 % aller
Erwachsenen geschätzten) funktionalen Analphabeten. Wie so
viele andere Untersuchungen hat jedoch auch diese nie das Licht der Öffentlichkeit
erblickt.
Kurzum: Spätestens ab dem "Opernplatz" fast
jeder Leser dürfte das berühmte Spiel "Monopoly" kennen
ist alles von den Parteien besetzt; d.h. Sie müssen, wenn Sie "mitspielen"
wollen, notwendigerweise ihren Tribut an die Parteien zollen, sich deren
"Mietregeln" unterwerfen, da Sie sich nur mit einem Wurf über
20 (bei zwei Würfen nicht möglich) über die parteilich dominierten
Felder hinwegretten könnten. Wer dem auszuweichen sucht (es gibt ja
noch "Gemeinschaftsfelder" und "Ereignisfelder"), mag (bei
der einen oder anderen Runde) Glück haben. Mitunter treffen ihn jedoch
auch erhebliche Strafen bzw. er wird geradewegs auf die "Schloßallee"
beordert.
-
Das Wahlsystem
Nicht genug mit dem vorgehend beschriebenen Parteienklüngel
vor die Aufnahme in den erlauchten Kreis der politischen Gaukler und
Scharlatane, die in den Machtzentralen, in Legislative, Judikative und
Exekutive den Ton angeben, hat das Wahlgesetz die Hürde der
5 %-Klausel gesetzt. Um also im Chor der Abgeordneten
überhaupt mitsingen zu dürfen, müßte eine neue politische
Kraft eineinhalb mal so viele Wählerstimmen auf sich vereinen, wie
wir in Deutschland insgesamt an Parteimitgliedern verzeichnen. Hierbei
sind aber die Nicht-Wahlberechtigten (Ausländer und Kinder/Jugendliche
unter 18) noch gar nicht mitgerechnet. Geht man von ca. 60 Millionen Wahlberechtigten
in Deutschland aus, so stünde eine alternative Bewegung vor der herakleischen
Aufgabe, drei Millionen Bundesbürger davon zu überzeugen, daß
es mit Hilfe neuer Wege tatsächlich eine Lösung der heute gewärtigten
Probleme gibt.
Kein Wunder, daß dies nach dem zweiten Weltkrieg
erst einer Partei überhaupt gelungen ist. Dabei kam dieser Partei,
den Grünen, ein historischer Glücksfall zugute: Der völlige
sozialpolitische Umbruch zu Beginn der 60er Jahre, der sich erst als 68er-"Revolution"
großer Teile der Jugend und der mittleren Jahrgänge entwickelte
und dann mit einem zweiten Moment der Bewußtwerdung einer ökologischen
Verantwortung einhergehend zur Formierung einer neuen politischen Kraft
führte.
Bis ein solches Ereignis ein weiteres Mal auftritt, muß
wohl noch etliches politisches "Geschirr" zerschlagen werden und sich die
(inter)nationalen Verhältnisse noch dramatisch verschlimmern.
Auch die ach so demokratische Regelung des Einzugs ins
Parlament über ein Direktmandat ist bei Licht betrachtet eine
pseudo-demokratische Alibiveranstaltung; zum einen ist auch hierfür
ein enormer persönlicher und finanzieller Aufwand notwendig (der abzudeckende
Wahlkreis ist viel zu groß, als daß man von einer Personen-Direktwahl
sprechen könnte), zum anderen genösse eine über drei Direktmandate
ins Parlament gelangende Partei lediglich Fraktionsstatus, d.h.
sie wäre von den meisten bedeutsamen Gremien ausgeschlossen und könnte
im übrigen nur ein Mauerblümchen-Dasein fristen, da ihr ansonsten
die monolithischen Blöcke der etablierten Parteien entgegenstünde.
Würden hingegen wie in der Schweiz und den
USA
in kleinen, dezentralen Wahlkreisen persönlich bekannte Direktkandidaten
gewählt, so fände in den Parlamenten auch eine wirklich demokratische
Arbeit statt frei von zementierten Koalitionen, die ihrerseits unter
klarem (grundgesetz-widrigem) Verstoß gegen Artikel 38 GG unter
dem Duktus der Parteizugehörigkeit ("Fraktionszwang") ausgehandelt
werden.
-
Gewerkschaften
Diese Fossilien gesellschaftlicher Entmündigung
stellen eine besonders perfide Abart "demokratischer" Verunfreiheitlichung
dar. Sie sollen den bemitleidenswerten, rechtlosen Arbeitnehmer vor dem
"Blutsaugertum" der Arbeitgeber schützen. Der gerührte Leser
möge kurz seine Tränen trocknen lassen. So berechtigt die Grundidee
der Gewerkschaften nämlich vor weit über 100 Jahren war die
Industrialisierung erlebte damals einen ähnlichen Aufschwung wie die
heutige Computertechnologie, eine bundesweite Schulpflicht gab es noch
gar nicht, und nur etwa 35 % der Menschen konnten lesen und schreiben ,
so subversiv wirken die Gewerkschafts-Kartelle heute. Im Laufe der Zeit
haben sie nämlich (fast) das gesamte Berufsleben in der Bundesrepublik
unter ihr Kuratel gezwungen. Nicht die firmenspezifisch mit den Gegebenheiten
vertrauten und regional unterschiedlich berührten Betriebsräte,
sondern die überregional agierenden und die beruflichen Belange ihrer
Arbeit zumeist nur vom Hörensagen kennenden Gewerkschaften bestimmen
über Wohl und Wehe des Gros der Arbeitnehmer. In ihrer Regelungs-
und Ordnungswut verunmöglichen sie jeden freiheitlich-dominierten
Konsens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Vorgeblich zum Schutze
des ach so unmündigen Arbeitnehmers legen sie Wochen- und Jahresarbeitszeiten
fest, bestimmen Ladenöffnungs- und schlußzeiten, Sicherheitsstandards
und Lohnfortzahlungen im Krankheits- und Kündigungsfall, Weihnachts-,
Urlaubs- und Feiertagszuschläge.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sie tiefe emotionale, dialektische
und soziologische Gräben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerissen,
die im Wirtschaftsleben Beteiligten gegeneinander höchst mißtrauisch
werden lassen und in maßgeblicher Weise zu einem gesellschaftlichen
Dissens beigetragen, der dazu geführt hat, daß sich Unternehmer
mehr damit beschäftigen, den arbeits- und lohnrechtlichen Diktaten
z.B. durch die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland zu entgehen,
als in allseits dienlicher, koexistenzieller Friedlichkeit den Sozial-
und Wirtschaftsstandort Deutschland aufzubauen und zu fördern. Die
Gewerkschaften haben in jeder sich bietenden Weise die Rolle einer fünften
Kolonne des Parteienstaates übernommen. Ihren eigentlichen sozialpolitischen
Zweck und die damit verbundene Verantwortung haben sie längst und
in höchstem Maße verraten.
Dazu paßt auch trefflich, daß die Gewerkschaften
wie auch der Staat selbst multifunktional als Unternehmer auftreten
und mit Hilfe eigener Firmen und Konzerne im Wirtschaftsgefüge mitmischen.
Der "Bock" wurde zum "Gärtner", und die Liste der Zusammenbrüche
von gewerkschaftseigenen Unternehmen, gigantischer Verschwendung öffentlicher
Gelder und sogar von Betrug und Veruntreuung ist ellenlang und sattsam
bekannt. Von der Stände- und Gildenvertretung des 17. und 18. Jahrhunderts
sind die heutigen Gewerkschaften längst meilenweit entfernt.
-
Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern
Wiewohl die Gründungen der ersten Industrie-
und Handelskammern mehr als 150 Jahre zurückreichen (die der Handwerkskammern
gar fast 170 Jahre), erhielten die Industrie- und Handelskammern
erst im Zuge der "Gleichschaltungsgesetze" im März 1933 (!)
ihren heutigen Zwangs- und Monopolcharakter. Dies diente
vor allem (1933) dem Zwecke, die Handwerks- und Industriebetriebe dahingehend
unter Kuratel zu halten, daß deren Betriebsergebnisse und vor allem
ihre Verbindungen (untereinander wie auch ins Ausland) transparent und
damit kontrollierbar gehalten und auf eine einheitliche Linie gebracht
werden sollten. Schon damals standen die IHKn unter staatlicher
Oberaufsicht [ offiziell nimmt diese Aufgabe
heute der ebenfalls höchst parteilich besetzte Industrie-
und Handelstag (DIHT) wahr] . Dabei maßen
sich die IHKn heute noch die Erfüllung von Aufgaben an, die
sie allenfalls zum Ende des letzten Jahrhunderts erfüllen konnten:
Die (gleichmäßige) Förderung der Industrie- und Handelsbetriebe.
Da damals jedoch 99 % aller Betriebe nur zwischen 2 und 500 Mitarbeitern
hatten, heute jedoch 30 % aller Arbeitnehmer in Betrieben von mehr als
10.000 Mitarbeitern arbeiten, können die IHKn (selbst wenn
sie was nicht der Fall ist wirklich wollten) ihren drei primären
Aufgaben überhaupt nicht mehr nachkommen. Insofern stellt die (wie
oben ausgeführt auf Herrn Hitler zurückgehende) Zwangsmitgliedschaft
sowohl in den IHKn wie auch in den HKn nicht nur eine völlig
unzeitgemäße, sondern vor allem höchst undemokratische
Vergewaltigung ihrer Mitglieder dar. Ihr Lebenszweck dient vor 65 Jahren
wie heute der Observation, dem Machterhalt und der Entfreiheitlichung,
was vor allem dem Mittelstand enorm zu schaffen macht. Ihn belasten die
im Rahmen der IHK-Zwangsmitgliedschaft aufzubringenden Jahresprämien
einerseits und die damit verbundenen behördlichen Auflagen (Statistiken,
Berichte, interner Datentransport) andererseits prozentual weit höher,
als dies bei Großunternehmen der Fall ist. Geradezu lächerlich:
IHK-Angestellte
sind dem Status nach öffentlich-rechtlich Bedienstete. Sie erdreisten
sich, Unternehmer und solche, die es werden wollen, dahingehend zu "beraten",
wie diese als Selbständige erfolgreich(er) werden können. Wie
soll aber ein Mensch, der zeit seines Lebens in der (erhofften) Sicherheit
eines öffentlich-rechtlichen Angestellten gelebt hat, einen Unternehmer
lehren, als Selbständiger zu denken und zu handeln? Genau so gut könnte
man den Papst als Eheberater oder Verkäufer für Doppelbetten
engagieren. Mit einem Personalkostenaufwand von ca. 50 % wären die
IHKn
privatwirtschaftlich gar nicht überlebensfähig!
Fazit: Zum schieren Machterhalt wird mit gierigen Klauen
und unter Berufung auf ein antiquiertes und völlig undemokratisches
Gesetz ein Machtmonopol gewahrt, das keine Konkurrenz duldet (der es natürlich
in keiner Weise gewachsen wäre). Auch hier also Scharlatanerie, absurde
Verschwendung und diktatorischer Zwang die "freiheitliche Grundordnung"
läßt grüßen!
Wenn denn gleiches gilt für den Staat, Parteien,
Gewerkschaften
und nahezu alle anderen staatlichen Einrichtungen die Leistungen
dieser Anbieter konkurrenzfähig wären, erübrigte sich eine
Zwangsmitgliedschaft und ein Gewaltenmonopol von alleine.
-
Das Bildungssystem
Wer das Bildungsmonopol hält, hat damit
auch die Macht. Das wußte zu früheren Zeiten schon die römisch-katholische
Kirche (heute die islamischen Koranschulen). Ein Volk von Analphabeten
ist leichter zu regieren, zu ideologisieren und zu verführen. Insofern
mußte dem Staat daran gelegen sein, den Bildungsstand seiner BürgerInnen
unter Kontrolle zu bringen, nachdem durch die Einführung der Gutenbergschen
Drucktechnik praktisch jeder in die Lage versetzt wurde, sich Schriften
und Bücher zu erschwinglichen Preisen zuzulegen (insofern dürfte
es nur eine Frage der Zeit sein, bis wir speziell in Deutschland ein
ausgefeiltes Internet-Benutzergesetz gewärtigen dürfen).
Indem nun der Staat einerseits was ja vernünftig
ist eine generelle Schulpflicht einführte, gleichzeitig aber auch
das Bildungsmonopol öffentlich-rechtlich besetzte, erfolgte
auch in diesem Bereich eine (geistige) Zwangsbewirtschaftung
der Menschen, der sich kaum jemand zu entziehen vermag. Hierbei steht jedoch
nicht ein pädagogisch-wertvolles Wirken der (selbstverständlich
verbeamteten) Lehrerschaft im Vordergrund (von Pädagogen kann
dabei wohl größtenteils nicht gesprochen werden), vielmehr geht
es um die Vermittlung von linearem Einheitswissen. Auf die Lernfreude der
Kinder und Jugendlichen sowie ihre in unterschiedlichem Alter auch verschieden
ausgeprägte Lernbereitschaft wird dabei ebenso wenig Rücksicht
genommen, wie auf ihre Interessen, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Wichtig
ist das Durchpauken vorgegebener Lehrstoffe und besonders wichtig für
die Eltern! das Zeugnis der Mittleren Reife, wenn nicht sogar des Abiturs,
da nur damit die Eingangspforte zu "höherwertigen" Berufen und statusgerechten
Verdienstmöglichkeiten gewährleistet ist.
Von einer Vermittlung lebenswerter und wichtiger Grundmatern
menschlichen Zusammenlebens, der Befähigung zur Übernahme von
Eigenverantwortung und einer Hinführung der Jugendlichen in ihre spätere
Rolle als Eltern, Vorbilder und Mitglieder einer Gesellschaft kann in unserem
Schul- und Bildungswesen nicht im entferntesten die Rede sein. So fehlen
(von rudimentären Versuchen in den Oberklassen im Gymnasium abgesehen)
elementare Fächer völlig: Kommunikation, Philosophie,
Pädagogik,
Sozialkunde (im Sinne des "Miteinander-Umgehens"),
Ethik
(im Sinne der Übernahme von Verantwortung für das eigene Leben
wie auch beim Aufbau einer Familie oder anderer Sozialstrukturen). Hierum
geht es dem staatlich organisierten Bildungssystem auch gar nicht; vielmehr
soll der Bürger zu einem angepaßten Mitglied der völlig
durchorganisierten Gesellschaft erzogen werden, um im Rahmen der vorgegebenen
Traditionen
(fälschlicherweise allzumal mit Kultur gleichgesetzt) ein möglichst
berechen- und leicht regierbares Teilchen zu werden. Die Ausprägung
einer individuellen Persönlichkeit könnte die staatliche Ordnung
ja schon wieder gefährden. Kein Wunder, daß die meisten Menschen
an ihre Schulzeit mit Grauen (bisweilen sogar mit echten Phobien) zurückdenken
und nach Abschluß ihrer "Ausbildung" ("aus" im Sinne von "fertig,
zu Ende") zeit ihres Lebens Angst vor weiteren schulischen Aktivitäten
(vor allem jedoch Prüfungen), haben. Kein Wunder auch, daß diejenigen,
die nach einer wirklich optimalen Bildung Ausschau halten, lieber Universitäten
in den USA, Frankreich oder Großbritannien besuchen sofern es sich
ihre Eltern leisten können.
Dabei sollen durchaus diejenigen Lehrer Erwähnung
finden, die sich als wahre Pädagogen empfinden und betätigen.
Nur läßt deren Idealismus und Einsatzbereitschaft mehr oder
weniger schnell nach; sie laufen mit Veränderungsvorschlägen,
die der Schule ein pädagogisch wertvolleres und freudvolleres Antlitz
verleihen würden, immer wieder gegen Wände und staatlich oktroyierte
Mauern ein der Karriere nicht eben förderliches Verhalten!
2. Die Medien
Über die so gut wie ausschließlich wirtschaftliche
Orientierung der Medien muß an dieser Stelle nicht weiter lamentiert
werden. Uns interessieren bezüglich deren unfreien Charakters
weit mehr die ebenfalls staatlich geschaffenen Grenzen freier Information.
Bemühen wir auch hierzu wieder das Grundgesetz (Artikel
5 GG): (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
Wundervoll, dem Forschungsdrang und Wissensdurst jedes
Einzelnen stehen demnach Tür und Tor offen.
Mitnichten, sagt doch Satz 2: Diese Rechte finden ihre
Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen
Ehre.
Und gleich noch zur Ergänzung aus Absatz 3, Satz
2: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Zur Erklärung: Die Meinungs- und Pressefreiheit sowie
die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft sind im Artikel 5 GG
gemeinsam "geregelt".
Schauen wir uns diese Ausführungen in Artikel 5 GG
etwas genauer an, so kommt man zu dem wenig erfreulichen Schluß,
daß zwar alles, was nicht von dritter Seite verboten ist, erlaubt
ist, verboten ist jedoch alles, was dem Staat und seinen Organen nicht
in den Kram paßt. Offizielle Begründung: Sonst könnte
ja jeder alles sagen was er denkt und damit jeden beleidigen oder desavouieren,
wenn er dies möchte.
Abgesehen davon, daß es für die Verleumdung
und Beleidigung eines Mitmenschen ordentliche Gerichte gibt und sich jeder
gegen Unbotmäßigkeiten dieser Art zivilrechtlich zur Wehr setzen
könnte, verbieten diese Ausführungen des GG mehr, als sie erlauben.
Dies ist auch der Grund, warum z.B. seit über 50 Jahren über
alles, was sich zwischen 1918 und 1945 ereignet hat, der bleierne Mantel
des Schweigens, des Verschweigens und der Verhüllung gebreitet wurde.
So dürfen zwar Gewalt- und Horrorvideos sowie Druckstücke der
übelsten Art verbreitet und gesendet werden, eine wirklich neutrale,
wertfreie Unterrichtung der Geschehnisse vor 1945 unterbleibt jedoch sowohl
in den Schulen wie auch später. Selbst im Geschichtsunterricht werden
fast 30 Jahre so gut wie komplett ausgeblendet, und wer entsprechende Fragen
stellt, wird in eindeutige "Ecken" gestellt, bezieht einen Verweis (der
Autor weiß, wovon er redet) oder wird öffentlich verunglimpft.
Speziell in Deutschland ist der Umgang mit der jüngeren Geschichte
mit geradezu paranoiden Ängsten beladen. Hierzu ein bemerkenswertes
Beispiel: Auf dem 17. Weltkongreß der Libertarier (24.-27.
August 1998 in Berlin) brachte es ein US-amerikanischer Hochschulprofessor
auf den Punkt: "Es ist unsere Aufgabe (gemeint waren die rund 100
Kongreßmitglieder aus mehr als drei Dutzend Ländern, d. Red.),
den
Deutschen Informationen aus ihrer Vergangenheit zukommen zu lassen, da
es in Deutschland nach wie vor verboten ist, bestimmte Fragen zu stellen,
Antworten zu geben und die Wahrheit zu sagen."
Selbst nach der Öffnung der Archive in Washington,
London und Moskau ist den Deutschen eine neutrale Aufarbeitung der Hitlerschen
Schreckensherrschaft (und der dahinterstehenden Drahtzieher!) unmöglich.
Wen nimmt es wunders, daß sich im Nebel unterdrückter Halbwahrheiten
und unter der Kutte des Unaussprechlichen allmählich wieder ein tiefbrauner
Morast auszubreiten beginnt, der gerade bei wenig belesenen Menschen zu
einem völlig falschen Geschichtsbild heranzureifen beginnt? Wen wundert
es, daß dunkelbraune Demagogen schon wieder Zehntausende um sich
versammeln und unverhohlen ihrerseits Geschichtsklitterung betreiben? Wen
wundert es, daß Millionen Menschen die meisten bekennen sich nur
nicht dazu es endgültig satt haben, ihr ganzes Leben im Büßergewand
nicht-verantwortbarer Verantwortlichkeiten vor dem Rest der Welt als reuige
Sünder zu leben und jährlich Milliarden aufzubringen haben?
Die Gefahr des Neo-Nationalsozialismus wächst
in dem Maße (und kaum kontrollierbar), in dem zwangsweise Informationen
unterdrückt oder verfälscht werden; in dem Maße, in dem
ein wirklich freies Recht auf Information und Meinungsaustausch
staatlich-zwangsweise unterbunden wird; in dem Maße, in dem Fragen
nicht mehr öffentlich, sondern nur noch hinter vorgehaltener Hand
oder heimlich gestellt und beantwortet werden.
3. Die Kirchen
Auch hierbei geht es nicht um einen Glaubensstreit zwischen
den Anhängern der Evolutions- und der Schöpfungstheorie
bzw. um die Frage, wer sich welcher Religionsgemeinschaft zugehörig
fühlt, vielmehr um das Hinterfragen der Gründe, warum der Staat
in Deutschland mehr als in jedem anderen Land der Welt einer
Glaubensrichtung (den beiden christlichen Konfessionen) eine derartige
Fülle von Machtprivilegien gestattet. Nicht nur, daß aus staatlichen
Mitteln also auch von nicht diesen Konfessionen angehörigen BürgerInnen
Steuern verwendet und den beiden Kirchen Steuerprivilegien eingeräumt
werden, wie keiner einzigen sonstigen (nicht-staatlichen) Organisation;
vielmehr wird die Vielzahl der Bürger und Steuerzahler sogar dahingehend
getäuscht, daß den Kirchen soziale Leistungen zugeschrieben
werden, die in Wahrheit aus dem Staatsaerar bezahlt werden. So zahlen auch
konfessionslose Bürger immerhin inzwischen mehr als die Hälfte
aller Bundesbürger (!) den Unterhalt der theologischen Fakultäten
sowie neben den (staatlich-eingetriebenen) Kirchensteuern in summa
rund 15 Milliarden p.a. an direkten und indirekten Suventionen in die Klingelbeutel
der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. Die Vielzahl
der Steuerprivilegien (Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grund-
und Grunderwerbsteuer etc.), jährliche Zuschüsse zum Unterhalt
kircheneigener Bauten, Organisationen und Veranstaltungen, und sogar eine
eigene Sozialgesetzgebung (!) formen das Bild eines (Kirchen-)Staates im
Staat. Hiermit wird zweierlei erreicht:
-
Das Konkordat Deutschland ist mittlerweile der letzte
und einzige Staat der Welt, in dem diese (ebenfalls 1933 ausgehandelte)
Vereinbarung zwischen Kirche und Staat noch gilt sichert dem Staat und
seinen Organen die duldende Benevolenz der beiden christlichen Kirchen.
Im Gegenzug verpflichten sich der Staat, die Parteien und alle übrigen
staatlichen Organisationen zum Wohlverhalten gegenüber den beiden
Kirchen.
-
Wie bereits erwähnt, decken die Kirchen den spirituell-emotionalen
Teil ab, während der Staat sich das geistige Monopol (Schule,
Bildung, Lehre und Forschung) gesichert hat. Die damit geschlossene "Geist-Seele"-Achse
ermöglicht es dem Verbund von Staat und Kirche(n), sämtliche
funktionalen (quasi körperlichen) Belange bestimmen, kontrollieren
und reglementieren zu können. Kein erklärter Atheist oder Andersgläubige
hätte jemals die Chance, eines der höchsten Ämter im Staat
oder in seinen Teilorganen zu besetzen.
Gegen das "Versprechen" des Staates, die spirituelle
Allmacht der beiden christlichen Kirchen nicht zu gefährden bzw. beeinträchtigen
zu lassen, sanktioniert, duldet und promotiert die Kirche das höchst
korruptive (und damit dem erklärten Ethos ihres Begründers entgegenstehende)
Machtkartell des Staates in erbärmlichem Maße. Insofern manifestiert
das 65 Jahre alte Konkordat ein stillschweigendes Abkommen des gegenseitigen
Nichtinfragestellens ein Schutzabkommen des beiderseitigen Machterhalts.
Dem dienen auch eine Vielzahl von klandestinen Organisationen,
in denen sich Laien (säkulare Führer aus Wirtschaft und Politik)
in (vorgeblich christlichen) kirchlich-religiösen Orden und Geheimgesellschaften
zu beiderseitigem Nutzen und Frommen gefunden haben. Einige davon sind
mehr weltlicher Art (Opus Dei, Der Ritterorden vom heiligen Grabe
zu Jerusalem u.a.), andere mehr unter kirchlicher Dominanz (Caritas,
Innere
Mission, Misereor u.a.).
Das Gespinst weltlich-religiöser Akkordanz und Konkordanz
bezieht innen- wie außenpolitische Aspekte gleichermaßen mit
ein, wobei auf die Verteilung von Kompetenzen und die entsprechende Wirkung
in der Öffentlichkeit, vor allem jedoch auf die Verteilung der finanziellen
Mittel tunlichst geachtet und eifersüchtig-argwöhnisch ein stets
wachsames Auge geworfen wird.
Vielleicht eint beide im Moment vor allem das (von vielen
noch nicht ernst genommene) Aufkeimen einer islamistischen Bewegung, die
im Osten und Süden nur wenige tausend Kilometer entfernt im Entstehen
begriffen ist.
4. Demokratie
Wie würden sie wohl reagieren, die Urväter
dessen, was wir die "attische Demokratie" nennen? Was würden
die Vorväter und Vordenker zu der in 2.500 Jahren entstandenen Verfremdung
ihrer Idee der "Herrschaft durch das Volk" zu sagen haben?
Mußte man sich ehedem dafür qualifizieren,
um zu dem Teil des Volkes zu gehören, der in verantwortungsvoller
Mitarbeit über die Geschicke des Staates mitzubestimmen und mitzuregieren
die Ehre und Verpflichtung, das Bewußtsein um die Verantwortlichkeit
hatte, so stellt die Demokratie zum Ende des zweiten Jahrtausends
n.C. nur noch einen vulgären Abklatsch dessen dar, was eigentlich
gemeint und gewollt war.
Im Klartext: Unter dem Mäntelchen der Demokratie
darf, kann und soll jede(r) BürgerIn seine/ihre Stimme zu Themen und
Vorgängen, Fragen und Problemen, anstehenden Entscheidungen und politischen
Sachverhalten abgeben ohne daß hierfür ein Mindestmaß
an Verständnis um die Zusammenhänge, ein Wissen um die Hintergründe
und ein Bewußtsein um mögliche Auswirkungen vorherrscht. Die
Kunst "demokratischer" Staatsführung besteht heute darin, Majoritäten
entsprechend herbeizumanipulieren, um davon essentiell betroffene
Minoritäten unter Kuratel zu zwingen. Die Demokratie ist zum
Spiel der Masse verkommen ("Majokratie") zu Lasten wirklich entscheidungsbewußter,
fachlich-qualifizierter und damit in der Verantwortung stehender Minoritäten.
Anders ausgedrückt: Da die Zahl der Arbeitnehmer
(logischerweise) immer größer sein wird als die Summe der Selbständigen,
gewinnt man "demokratische" Mehrheiten am besten dadurch, daß
man die Selbständigen diffamiert und zu Ausbeutern der Massen (also
der Majorität) erklärt. Einen zweiten Keil treibe man zwischen
die Vermieter von Wohnungen und die (zahlenmäßig größeren)
Mieter. Die Minorität der Wohlhabenden läßt sich der Majorität
der weniger Begüterten wunderbar als Feindbild verkaufen. So werden
heute "demokratische" Mehrheiten geflochten und Minderheiten ins
Abseits gedrängt. Da die ehemalig persönlichen Beziehungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Vermietern und Mietern, Ältern und
Jüngeren usw. durch dazwischengestellte Organisationen und Institutionen,
Gesetze und Verordnungen unterbrochen und entpersönlicht wurden, dem
Bürger der Blick für komplexe Zusammenhänge innerhalb eines
Gemeinde- oder Staatswesens längst getrübt und zwischenmenschliche
Beziehungen durch institutionelle Verwaltungskonsortien ersetzt wurden,
degenerierte das soziale Miteinander zu einem Kopfzahlen-Spiel im statistischen
Vakuum impersoneller Anonymität. Platitüden und eingängige
Floskeln ersetzen reales Wissen und Verständnis um Zusammenhänge.
Der seiner persönlichen Verantwortlichkeit längst enthobene und
entmündigte Bürger steht all dem verwirrt und irritiert
gegenüber eigentlich entscheidungsunfähig,
aber zur Entscheidung gedrängt. Die Demokratie ist zur Demokratur
verkommen. An ihrer Spitze stehen heute nicht mehr die Erfahrensten, sondern
marktschreierische Hochstapler, die Säulenheiligen der etablierten
Parteien und machtversessene Berufspolitiker.
5. Die Gesellschaft
Sie legt fest, was jeweils wie zu laufen
habe. Ihre Hierarchie wird durch Mächtigkeiten gebildet (Traditionen;
stille Vereinbarungen oder geschriebene Gesetze; Dogmen, deren Fragwürdigkeit
nur Sonderlinge zu artikulieren wagen; eine Vereinheitlichung der Sitten
und Gebräuche; Titel, Orden und andere Formen gesellschaftlicher Übereinkunft;
nicht zuletzt aber auch die hinter der Meinung des Einzelnen stehende wirtschaftliche
Macht).
Die Gesellschaft, dieses namenlose Etwas, dem wir uns
zum einen zugehörig fühlen, dessen zwanghafter Enge wir jedoch
allenfalls zu Urlaubszeiten entfliehen (um dann nach einigen Wochen endlich
wieder "daheim" zu sein), regelt und reguliert in weit größerem
Maße unser tägliches Leben, unser Tun (Nichttun) und Handeln
(Nichthandeln), als wir dessen üblicherweise gewahr sind. Sich dagegen
aufzulehnen, hieße, sich womöglich selbst zu desavouieren, Nachteile
zu gewärtigen und "geächtet" zu werden. Das verlangt Mut.
6. Die Moral
Der seit dem 16. Jahrhundert in der Bedeutung "sittliche
Nutzanwendung", "Sittlichkeit" verwendete Begriff geht auf das
lateinische mos, moris (Sitte, Anstand, Brauch,
Gewohnheit,
Charakter) zurück und signifiziert in seiner Grundbedeutung
einen "zur Regel erhobenen Willen", also das Diktat eines
Mächtigeren gegenüber einem Schwächeren ("demokratischer"
formuliert: den Willen der Mehrheit gegenüber einer Minderheit), belegt
in seiner indogermanischen Wurzel [starken
Willens sein; (heftig) begehren; durchsetzen;
erzwingen].
Bereits hieraus, noch mehr jedoch aus seinem Negativum (demoralisieren
= entmutigen) entlarvt sich die Moral selbst: als exogener
Zwang ein fürwahr stark ent-freiheitlichendes Element.
Insofern stellen die moralischen Zwänge und
Verpflichtungen, denen wir uns allgegenwärtig ausgesetzt sehen, in
ihrer Summe einen Grundpfeiler der Einschränkung der Freiheit
des Einzelnen durch ein Diktat der Massen (von außen) dar, der uns
jedoch zumeist gar nicht als solcher bewußt ist.
Zudem wird Moral zumeist (und völlig gedankenlos)
mit Ethik gleichgesetzt und synonym verwendet. In Wahrheit bezeichnet
jedoch Ethik den instinktuellen, endogenen (von innen kommenden)
Impetus, der allen Menschen jeder Herkunft und Rasse nahezu identisch innewohnt,
und Moral ist tatsächlich vor allem ein Mangel an Gelegenheit
(und sehr fragil). Aber sagen Sie einmal Ihrem Nachbarn, daß Sie
sich als höchst amoralischen aber gleichwohl ethischen
Zeitgenossen sehen ...
Das Geflecht der uns umgebenden, unser Tun und Handeln
als Korrektiva und Korrelativa begleitenden "Moralitäten" beraubt
uns somit schon eines Großteils dessen, was wir persönliche
Freiheit nennen könnten. Höchst unangenehm: Wir selber sind
es, die dieses Geflecht stützen und tragen tagtäglich vieldutzendfach.
Es determiniert unsere Scheu, zu sagen, was wir wirklich denken;
zu tun, was wir eigentlich gerne täten (uns aber nicht trauen);
und selbst in unseren Gedanken spielen moralische "Bedenken"
[
was in Wahrheit mehr ein Fühlen und (Folgen) Befürchten
ist] eine fast ständig wirkende Rolle.
Denn in allzu vielem, was wir ehrlicherweise sprächen, täten
oder dächten, stießen wir (vielleicht) auf die Mißachtung
und das Stirnrunzeln unserer Umwelt, lösten Befremden und Mißtrauen
aus oder verstießen gar vergessen Sie das Märchen von der
Meinungsfreiheit gegen staatliche Ordnung und Gesetz, Anstand
und Üblichkeiten.
Die bislang angesprochenen Institutionen und Organisationen
stellen exogene Faktoren der Entfreiheitlichung dar, mittels
derer jeder Staatsbürger stringent und persistent unter Kontrolle
gehalten, auf Linie gebracht und reglementiert wird. Der dabei entscheidende
Faktor ist, daß die natürliche Entfaltung und Lebensgestaltung
einer Normierung untergeordnet wird aus natürlichen
Menschen werden somit normale Bürger.
Wie ist es aber möglich, intelligente Menschen ihrer
eigenen Natürlichkeit in so korrupter Weise zu entfremden
und zu normalisieren? Eigentlich müßte doch der Intelligenzquotient
selbst des Durchschnittsbürgers bei weitem ausreichen, um zu erkennen,
wie mit Hilfe dieser Machtparameter Einzelne wie auch Gruppen und ganze
Völker umfunktioniert, ent-natürlicht und zu scheinbar
willen-
und wehrlosen Funktionsfaktoren innerhalb eines Staates transformiert
werden.
Nun, dazu bedienen sich die "Strippenzieher" dieser multiplen
Zwangsherrschaft recht einfacher Methoden: Sie appellieren an die Urängste
und bedürfnisse der Menschen, wobei sie ähnlich einem (der
in unserem Wirtschaftssystem so gefeierten) Spitzenverkäufer, der
sogar einem Eskimo einen Kühlschrank verkaufen würde den Empfängern
ihrer "Botschaften" suggerieren, daß nur sie in der Lage dazu seien,
diese Urbedürfnisse der Menschen zu befriedigen (Sicherheit, Bequemlichkeit,
Komfort, Anerkennung und Prestige). Gleichzeitig drohen sie jedoch unterschwellig
(bisweilen sogar unverhohlen) mit der Botschaft, daß die Menschen
nur in dem Maße (und auch nur so lange) den Schutz der "Allmächtigen"
genießen dürfen und damit ihrer existenziellen Ängste enthoben
sind, wie sie sich dem zwanghaften Diktat der staatlichen Gewalt (und ihrer
untergeordneten Organe) zu unterwerfen bereit sind. Wer sich also sträubt,
im "Chor der Entmündigten" mitzusingen, der wird geschaßt,
ihm wird die Benevolenz, der Schutz und die Zuwendung der Masse entzogen.
Doch genau das ist es, wovor die meisten Menschen Angst
haben, was die meisten Menschen daran hindert, ihre eigene Macht und Kraft,
ihre Individualität zu erforschen, auszuprobieren und einzusetzen.
Der Prozeß der Ent-Individualisierung, der
Vermassung
und Versklavung des Einzelnen beginnt bereits in der Familie (der
kleinsten Zelle des Staates) und setzt sich in der Schule, im Beruf und
in der Gesellschaft auf jeweils höheren Ebenen und in größeren
Gemeinschaften fort.
Der höchst natürliche Drang des Kindes,
seine Umwelt und sein persönliches Umfeld neugierig zu erforschen,
wird bereits früh gebremst und kanalisiert, gesellschaftlichen Normen
angepaßt und unterworfen. Das Ganze bezeichnet sich als Sozialisierung,
und es obliegt den Eltern [ die selbst bereits
in starkem Maße (oder sogar perfekt) sozialisiert wurden]
, ihre Kinder zu ebenfalls "sozial" angepaßten, pflegeleichten,
für die Gesellschaft bequemen Staatsbürgern zu erziehen. Dieser
Aufgabe kommen die Eltern in höchstem Maße darum bemüht,
sich als gute Eltern ihrem Umfeld gegenüber zu beweisen auch
bestens dressiert nach. Wer dieser Normierung der eigenen Kinder
am ehesten entspricht, genießt in der Gesellschaft auch das höchste
Ansehen, und genau daran orientieren sich auch die Schulen (mit ihren Lehrinhalten),
die Universitäten und der Beruf.
Peinlich für die Eltern wird es nur, wenn ihre Kinder
(aus deren natürlichem Drang, sich wenigstens einen Rest individueller
Natürlichkeit zu bewahren) "aus dem Ruder" laufen. Tröstlich,
daß dies vielen Eltern passiert, woraus sich wiederum trefflich Erklärungen
ableiten und ein gemeinsames "Leid" teilen läßt. Von außen
betrachtet ergibt sich bereits hier ein verwirrendes Gemenge der Rechte
und Pflichten für Eltern, die einerseits (gesetzlich) zum Schutz für
und zur Aufsicht über ihre Kinder verpflichtet sind, andererseits
in ihrer erzieherischen Aufgabe nicht frei sondern an staatliche
Vorgaben und gesellschaftliche Rahmenbedingungen gebunden sind. Schon dabei
wird mit einem Wust von Versagens- und Verlustängsten gearbeitet,
da den Eltern keine realen Qualitätsmaßstäbe für den
Wert ihrer Erziehungsarbeit zur Verfügung stehen, sondern immer nur
ein vermuteter Abgleich mit den Ergebnissen anderer Erziehungsfortläufe
als reichlich diffuser Vergleichsparameter.
Der gesamte Erziehungsprozeß steht also mehr unter
dem Diktat der Umwelt "wie muß ich meine Kinder erziehen, damit
mir später sowohl von diesen als auch von der Gesellschaft keine
Vorwürfe gemacht werden können" , als daß es darum
geht, den Kindern dabei zu helfen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten
bestmöglich zu entfalten und ein Höchstmaß an Individualität
und persönlicher Freiheit zu entwickeln. Das Ergebnis "perfekter"
Erziehungsdressur liegt in der Weitergabe von Versagens- und Verlustängsten,
einer normierten Feigheit, angepaßtem "Duckmäusertum"
und regelrecht devotem, obrigkeitshörigem "Kriechtier"tum fürwahr
"freiheitliche", menschenwürdige und "demokratische"
Verhaltensmuster.
Das Ende vom Lied: Auch die Kinder unserer Kinder übernehmen
im Laufe der Erziehung die Versagens- und Verlustängste
ihrer Eltern und das Unmaß an Normierungen aus ihrem Umfeld
zumeist, ohne diese Zusammenhänge im Laufe ihres Lebens jemals sauber
sortiert hinterfragen zu können. Eine Kette der Entmenschlichung.
Insoweit macht es aus der Sicht des staatlichen Zwangsmonopols
absolut Sinn, daß Philosophie, Pädagogik und
Psychologie
weder in der Schule gelehrt noch Eltern zur Unterstützung ihrer erzieherischen
Funktion angeboten werden. Das könnte diese perfekt geschmiedete Systematik
regelrecht gefährden!.
So wurschteln sich die Menschen erst als Kinder, dann
als Eltern mehr schlecht als recht durch den amorphen Brei des diffusen
Begriffs Erziehung in der vagen Hoffnung, nicht allzu viele Fehler
zu machen und vor der Gesellschaft halbwegs bestehen zu können.
Unser Aller Leben ist von Begriffen durchsetzt, die einerseits
an unsere Wünsche, andererseits an unsere Ängste appellieren.
Wir streben nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit, messen
unseren Wert an unserer wirtschaftlichen Stärke, beäugen voller
Neid das Mehr des anderen und trösten uns mit dem Weniger, das wiederum
andere aufzuweisen haben. Willfährig und ach so gut-meinend verspricht
uns der Staat genau die Sicherheit, Chancengleichheit und
Gerechtigkeit,
nach denen wir unterschwellig dürsten und mittels derer wir Nachteile
auszugleichen hoffen, die wir anderen gegenüber empfinden. Daß
wir uns damit in schier unglaublichem Maße der
eigenen Freiheit
berauben und einem Kuratel unterwerfen lassen, wird den meisten überhaupt
nicht, dem Rest erst viel zu spät klar. Jede Sicherheit das
ist ein Gebot der Logik hat ihren Preis. Insofern ist das Versprechen
von Politikern "Freiheit und Sicherheit" per se ein absolutes Paradoxon,
was jedoch von den meisten Menschen dankbar inhaliert und überhaupt
nicht hinterfragt wird.
Nun gibt es aber einige BürgerInnen, denen diese
Zusammenhänge sehr wohl klar sind und die mehr Wert darauf legen,
ihr eigenes Leben selbstbestimmt zu gestalten, statt sich gegen
den Preis von Entmündigung und Bevormundung fremdsteuern und entfreiheitlichen
zu lassen. Diese "Unbelehrbaren" muß der Staat (will er sein Monopol
wahren) dann mit "geeigneten" Mitteln zur Räson rufen.
Zu diesem Zwecke schuf der Staat ein multiples Geflecht
von Zwangssystemen, Gesetzen und Verordnungen, die dem Freiheitsdrang des
Einzelnen ganze Wagenladungen von Steinen vor die Füße und Knüppel
zwischen die Beine werfen, nach dem Motto: Früher oder später
gibt dieser Unbeugsame schon auf, resigniert und wird gefügig!
Diese Zwänge sind aber zumeist nicht offensichtlich
als solche zu erkennen, vielmehr werden sie mit "moralischen" Versatzstücken
garniert; der Staat schwingt sich zum Beschützer der Armen, Kranken,
Schwachen, weniger Begüterten, weniger Intelligenten, Alleinstehenden,
Behinderten, sozial Ausgegrenzten und Unmündigen auf. Da es immer
mehr Schwache als Starke, mehr Arme als Reiche, mehr Mieter als Vermieter,
mehr Bequeme als Strebsame, mehr Faule als Fleißige und mehr Dümmere
als Intelligente geben wird, sammelt der Staat zur Rechtfertigung seines
Vorgehens, seiner Gesetze und Verordnungen, seiner Zwangsmaßnahmen
und funktionalen Eingriffe in das gesamte Leben aller in seinem Einflußbereich
stehenden BürgerInnen die Teilmengen derer, die eben kränker,
schwächer, weniger fähig oder bereit sind. Er sichert sich damit
genau die Majorität, die ihm unter korruptem Mißbrauch des
Wortes Demokratie die Herrschaft sichert, ja, diese sogar offiziell
legitimiert.
Nun fügt sich das Ganze zu einem klaren Bild: Der
Übervater Staat suggeriert Gerechtigkeit, Chancengleichheit
und Sicherheit für alle, die sich seinem Diktat und seinen
Normen vorbehalts- und widerspruchslos beugen. Dazu bedient er sich entsprechender
Kontrollmechanismen. Gleichzeitig sorgt die Menge der von ihm erlassenen
Verordnungen und "Dienstanweisungen" zum einen dafür, daß jedem
in seinem Machtbereich Lebenden der Durchblick fehlt, andererseits keiner
alle Gesetze befolgen kann, zumal sich viele sogar widersprechen und miteinander
kollidieren. Andererseits profitiert der Staat vergleichbar mit einer
"Schutzgeld"-Mafia davon, daß immer wieder Einzelpersonen
oder Gruppen diese Gesetze brechen; um so deutlicher wird für den
braven Rest der Bürger die (scheinbare) "Notwendigkeit" der Schutzfunktion
des Staates.
Dem hehren Ziel der Demokratie entspricht der Staat
(vorgeblich) durch die generelle "Parteienvielfalt", die sich jedoch in
Wahrheit nur auf eine semantisch-theoretische beschränkt. Die "Ordnung"
in den Teilorganisationen des Staates garantieren (quasi als Abteilungsleiter)
Beamte und öffentlich Bedienstete, und über all dem thront als
"Vorstand" der Bundestag und als "Aufsichtsrat" der Bundesrat.
Die Eltern nehmen in diesem "volkseigenen Betrieb"
(VEB) den sich in Wahrheit Parteien, Gewerkschaften, staatliche Organe
und die Kirchen im Zusammenspiel mit den großen Konzernen und deren
Lobbyisten teilen die Rolle von Gesellen wahr (mit beschränkten
Lehr- und Aufsichtsfunktionen bedacht), den Kindern und Jugendlichen obliegt
die Rolle von Lehrlingen. Die Kaste der Unter- und Abteilungsleiter ist
in Parteien, Verbänden und strukturell ähnlichen Organisationen
zusammengeschlossen. Der Staat ist in sämtlichen strategisch bedeutsamen
Wirtschaftszweigen mit eigenen Unternehmen vertreten, die übrigen
werden durch die Gewerkschaften sowie die Industrie- und Handelskammern/
Handwerkskammern
unter Beobachtung und Kuratel gehalten. Der Staat hält sich alle Möglichkeiten
offen, Daten und Fakten zu sammeln, veröffentlicht wird aber nur,
was entweder banal oder dem staatlichen Zwangsmonopol genehm und opportun
erscheint. Ein Mindestmaß an Unsicherheit stärkt den Ruf nach
staatlicher Sicherheitsvorkehrung, und auch i.p. Gerechtigkeit soll, kann
und darf nichts ohne die stringente Einflußnahme des Staates ablaufen.
Gibt es aber eine Alternative?
Wären die Menschen tatsächlich in der Lage,
frei,
eigenverantwortlich und dennoch in einem sozialen Konsens
zu leben? Würde ohne die staatlichen Zwangsmaßnahmen nicht alles
wie uns von den nur auf unser Wohl bedachten "Sozial"-Politikern
suggeriert wird im Orkus von Chaos und Anarchie zerfallen?
Keineswegs, aber jahrhundertealte Denkgewohnheiten machen
es den meisten Menschen völlig unmöglich, eine Alternative zur
heutigen Situation überhaupt nur anzudenken. Dabei ergäbe sich
ein soziales Zusammenleben, eine Unterstützung der Armen durch die
Reichen, eine Förderung der Schwachen durch die Stärkeren und
die gegenseitige Hilfe in dezentralisierten, kleinen sozialen Gruppen schon
aus der schieren Logik: Wenn ich ein angenehmes Leben führen möchte
und nicht alleine und einsam, sondern in freudvoller Verbindung mit anderen
, werde ich schon aus purem Egoismus meinen Nachbarn und Freunden im Rahmen
meiner Möglichkeiten helfen. Dies sichert mir ihre Freundschaft und
Hilfe, ihr Wohlwollen und ihre Liebe. Ich brauche keinen allmächtigen
Staat, der mein Leben von A-Z reguliert und beaufsichtigt. Divergenzen
und Auseinandersetzungen, unterschiedliche Meinungen und sogar Streit sind
etwas absolut Natürliches. Damit gilt es sich jedoch persönlich
auseinanderzusetzen, statt eine übergeordnete Allmacht zum Richter
und Oberaufseher zu erheben und diese anzurufen.
Nun stellen Sie sich einmal folgende Sozialgemeinschaft
vor: In Gutlebensdorf, einer kleinen Stadt von vielleicht 10.000
Einwohnern, gibt es weder staatliche Schulen noch eine staatliche Polizei.
Der Ältestenrat (alles ehrenamtliche, von der Bevölkerung
gewählte Mitglieder) tagt wöchentlich, um Probleme und Streitfälle
zu erörtern und zu schlichten. Jeder kann arbeiten, wo und solange
er möchte. Die jeweils Besten fungieren als Lehrer für die jeweils
interessierten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Gutlebensdorf.
Alle Waren und Dienstleistungen werden in fünf Wertekategorien eingeteilt,
die mit unterschiedlichen Steuersätzen (von 0 % bis 60 %) belegt sind,
wodurch derjenige, der sich höherwertige oder Luxusgüter leistet,
eben mehr zum notwendigen Aerar für die gesamte Stadt beiträgt,
als derjenige, der bescheiden und vornehmlich von Grundgütern lebt.
In den Stadtrat werden diejenigen gewählt, die in der Bevölkerung
das höchste Ansehen genießen, sich um die Stadt am meisten verdient
gemacht haben und die größte Erfahrung besitzen. Für alle
öffentlichen Serviceleistungen werden jeweils die Firmen verpflichtet,
die das preiswerteste Angebot liefern; die Stadt selbst unterhält
keine Firmen und Institutionen. Niemand schreibt den Bürgern von Gutlebensdorf
vor, wann und wie lange sie arbeiten, wie hoch sie sich gegen die Fährnisse
des Lebens absichern (eine Mindestabsicherung ist vorgeschrieben, bei welcher
privaten
Versicherung sie sich jedoch absichern, ist ihnen selbst überlassen).
Auch Wach- und Sicherungsaufgaben werden privaten Firmen übertragen,
die sich einer ständigen Konkurrenz ausgesetzt sehen. Lehrer und Erzieher
haben Zeitverträge und müssen sich somit immerwährend qualifizieren.
Utopisch? Unmöglich?
Mitnichten! In den USA gibt es bereits mehr als 1.000
derartiger libertärer Kommunen, die teilweise sogar über
ein eigenes Geldwesen verfügen. Die Kriminalität in sämtlichen
dieser Städte und Gemeinden liegt weit unter dem Durchschnitt von
Gemeinden und Städten vergleichbarer Größe. Wer Mitglied
dieser Gemeinden werden möchte, muß hierzu einen Antrag stellen,
der von der Mehrheit der Bürger (unterschiedlich, zwischen 50 % und
2/3) befürwortet werden muß. Ebenso können diejenigen der
Gemeindezugehörigkeit verwiesen werden, die sich als kriminelle Subjekte
und damit als nicht integrabel erweisen.
Was uns Menschen in so hohem Maße zu unfreien
Objekten und Spielbällen staatlicher Macht werden läßt,
ist der Mangel an Natürlichkeit und einer von Neugier
getragenen Kreativität, eine angsttriefende Unsicherheit und
normierte Bequemlichkeit. Staatlich oktroyierte Unfreiheit ist das
Resultat mangelnder Einsatzbereitschaft und der "Preis" einer (trügerischen)
Geborgenheit. Davon abgesehen, daß der Mensch sich damit seiner natürlichen
Fähigkeiten und Möglichkeiten entsagt und zur Person degradieren
läßt, hat diese scheinbare Sicherheit und Geborgenheit einen
enormen Preis; rund 1/3 aller Arbeitsleistungen in Deutschland sind als
entropische Verluste abzuschreiben, die Umverteilungsmechanismen des Staates
(Staatsquote) beanspruchen davon 50 % (wovon die Heloten und Wasserträger
des Staates sowie die o.g. "Abteilungsleiter" allerdings prächtig
leben); rund 1/3 des Bruttoinlandsproduktes sind reine Fiktion, stellen
sie doch bei Licht betrachtet weder eine Leistung noch einen volkswirtschaftlichen
Wert dar; Korruption und Bereicherung, Kriminalität
und sozialpolitische Fäulnis nehmen immer mehr überhand;
der Grad an Eigenverantwortlichkeit und Initiative sinkt
im Gros der Bevölkerung in dem Maße, wie den Menschen suggeriert
wird, daß dies von dritter (staatlicher) Seite bestens geregelt werde/sei.
Die uns (besonders vor Wahlen) als Lockmittel vor die
Nase gehaltenen Worthülsen entpuppen sich bei näherer Betrachtung
als geradezu lächerlich. Einige Beispiele gefällig?
-
Ethik in der Wirtschaft
Von der Wirtschaft ein "humanistisch-geprägtes,
ethisches
Verhalten" zu erwarten, ist absurd. Ethisch können sich nur
die Teilnehmer am Wirtschaftsleben verhalten, aber dazu sind Denk-,
Empfindungs- und Handlungsmuster erforderlich, die aus einem
freien,
selbstverantwortlichen, kreativen, freudvollen und
lebensbejahenden Denk-Fühl-Handeln erwachsen
müßten, was wiederum gänzlich andere Erziehungsparameter
voraussetzt.
Erst daraus könnte eine andere Sicht von Wirtschaft,
ein gänzlich anderes Werteverständnis, eine wirklich soziale
Lebensordnung begründet auf individueller Freiheitlichkeit
und persönlicher Verantwortlichkeit erwachsen. Das
Maß der Ethik in der Wirtschaft bestimmen die Teilnehmer am
Wirtschaftsleben. Sie kann weder gesetzlich manifestiert noch per Überwachungsstaat
dekretiert werden.
-
Recht auf Arbeit
Auch dieses kann und muß kein Staat gesetzlich vorschreiben,
keine "Elite" überbezahlter Staatsschmarotzer beschließen
oder gnädig verfügen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit
natürlicherweise und von niemandem einschränkbar.
Dem Staat, einem anonymen Zwangsmonopol, die Pflicht
zuzuschieben, gefälligst dafür zu sorgen, daß jeder Arbeit
hat (und zwar eine ihm persönlich genehme), ist eine völlig absurde
Forderung, und wer dies als Politiker meint, versprechen zu dürfen,
müßte buchstäblich und auf der Stelle entweder als Verbrecher
oder schwer-Hirngeschädigter unter Aufsicht gestellt werden. Das persönliche
Recht auf Arbeit ist nur von den Menschen selbst zu verwirklichen,
wird jedoch bislang vom Staat, seinen Regularien und unter Beihilfe seiner
"Hofhunde" in jeder nur denkbaren Weise behindert.
Freie Menschen müssen das uneingeschränkte
Recht haben, sich als freie Vertragspartner Arbeitnehmer und Auftraggeber
über Inhalt, Art und Umfang der zu erbringenden Arbeit(sleistung)
sowie deren Preis einigen zu können.
-
Scheinselbständigkeit
Was fällt diesen Zeitgenossen überhaupt ein,
darüber befinden zu wollen, wer sich in welcher Weise als Selbständiger
betätigt oder lieber als Angestellter unter Tarifverträge
und die staatliche "Sozialaufsicht" stellen möchte? In Wahrheit
geht es Möchtegern-Sozis, Bündnisbunten und der pseudo-christlichen
Doppelpartei nur darum, die von ihnen veruntreuten, gähnend leeren
Sozialkassen in jeder nur denkbaren Weise wieder zu füllen.
Wer sein eigenes Lebensrisiko selbständig
und freiheitlich bewältigen möchte, dem hat der Staat,
resp. das Parteiengewürm, nicht mit klebrigen Fingern in die Lebensplanung
hineinzupfuschen.
-
Steuergerechtigkeit
Wer mit scheinbar "sozialen" Gesetzen ein Steuersystem schafft,
welches Fleiß, Intelligenz, Einsatzbereitschaft und den Mut zu Investitionen
(mit der Aussicht auf daraus erwachsende Gewinne) mit aberwitzig hohen
Steuersätzen belegt, dann andererseits Subventionen und Abschreibungen
gesetzlich zuläßt, wiederum aber denjenigen bestraft, der diese
dann ausnützt, täuscht das Volk, reißt bewußt sozial-feindliche
Gräben auf und untergräbt buchstäblich vorsätzlich
die Steuerethik (mit "Steuermoral" hat das ganze überhaupt
nichts zu tun). Dadurch werden bewußt soziale Feindbilder geschaffen
und gerade die Gruppe von Menschen, die dem Staat (vor allem den
überbezahlten Politiker) das Überleben sichert, als quasi-asoziale
Elemente in Verruf gebracht und an den Pranger gestellt.
Dieses niederträchtige Pharisäertum untergräbt systematisch
den gesellschaftlichen Konsens und die Einsatzbereitschaft der Leistungswilligen.
In den letzten 20 Jahren, während derer der Deutsche Bundesverband
für Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik (DBSFS) e.V. nicht müde
wurde, sein 1978 erstelltes "Plädoyer für ein neues Steuer-,
Wirtschafts- und Sozialkonzept" zwei kompletten Bundestagen, Parteien,
Ministern und anderen Funktionsträgern anzubieten, erhielten wir vor
allem von den Wirtschaftsministern Bangemann, Hausmann, Möllemann
und Rexrodt aber auch von Finanzminister Waigel immer wieder
eine klare Absage gestützt auf das geradezu entlarvende Argument:
"Wir brauchen diese Vielzahl an Steuern, um mit deren Hilfe ordnungspolitisch
jeweils da einzugreifen, wo dies nötig ist".
Genau darum geht es: Die Ent-Freiheitlichung der Menschen,
die auf der Basis "FamilieElternhausSchule/Lehre/UniversitätBildung/Forschung"
einerseits und "gesellschaftlicher "Moral"Religionspirituell-/emotionaler
Konditionierung" andererseits basiert, findet im Berufs-/Erwerbsleben,
in der Wirtschaft und der genau dort ansetzenden Verwaltungs-, Ordnungs-
und Steuerpolitik seinen funktionalen Abschluß.
Anders ausgedrückt: Einem wirklich humanistischen und
höchstpersönlich freiheitlich gelebten "Lebensdreieck"
des Menschen (bestehend aus Körper, Geist und Seele)
steht das destruktive, ent-freiheitlichende und in höchstem
Maße unethische, staatlich zwangsverordnete System
gegenüber.
Aus eigenem, freiem Denken wird dann ein staatlich verordnetes
Schul-, Bildungs- und Denksystem, freiheitlich-gelebte Emotionalität
mutiert zu einem von "moralischen" Zwangsparametern verseuchten
"Sozialempfinden", dessen Werteparameter von neurotischen "Emotionsterroristen"
verordnet werden, und ein kraftvolles, lebensbejahendes und von kreativer
Aktivität getragenes Berufsleben fällt der Kastration durch überbezahlte
Politikschergen und das Raubrittertum einer asozialen Steuerclique zum
Opfer.
Tiere, die man ihrer natürlichen Lebensbedingungen und Verhaltensweisen
beraubt, werden lethargisch, apathisch, verhaltensgestört und sogar
unfruchtbar. Sie leben zwar dank einer hoch-technisierten Medizin in
zoologischen Gärten mitunter sogar länger als in ihrer natürlichen
Umgebung , dies aber zu Lasten der Lebensqualität und einer natürlichen
Lebensfreude.
Nicht anders geht es dem Menschen, weshalb wir z.B. "ahnungsvoll"
vermuten, daß in wirtschaftlich genügsamerer Form lebende Stämme
und Völker Lateinamerikas, Afrikas und Asiens in Wahrheit wohl sogar
glücklicher und zufriedener sind als der Mensch des Westens mit all
seiner Hightech-Industrie/-Medizin und in seiner überversorgten "Sozial"-Staatlichkeit.
Nein, kein Mensch hat das Recht weder als Einzelner noch als Organisation
, die Freiheit eines anderen einzuschränken, sofern dieser nicht
in widernatürlicher Weise kriminell handelt! Hierbei
bezieht sich Freiheit beileibe nicht nur auf körperliche Unversehrtheit
und wirtschaftliche/berufliche Belange, vielmehr schließt die Freiheit,
die
ich meine auch alle geistigen, emotionalen und
spirituellen
Belange ein. Je mehr wir das Denken und Fühlen der Menschen institutionalisieren,
kasernieren und reglementieren, desto geringer wird der (letztendlich
ja allen zugute kommende) Output das Ergebnis natürlich
gelebter Kreativität,
Neugier, Lern- und Lehrbereitschaft
sowie der generellen
Lebensfreude.
Freiheit ist keine Utopie, sondern ein natürliches
Bedürfnis aller Formen organischen Lebens.
Freiheit ist jedoch ein Gut, um dessen Wahrung sich derjenige
unablässig bemühen muß, der sie genießen und freudvoll
erleben möchte. Die Entwicklung einer natürlichen Freiheitlichkeit
ist eine Frage der Erziehung, nicht jedoch eine Frage gesetzgeberischer
Maßnahmen. Die Erziehung zu einem freiheitlichen Denk-Fühl-Handeln
geht einher mit einer Förderung endogener (und damit natürlicher)
Kräfte, die auf ethischen Grundmotiven basieren. Wo diese gebrochen,
zerstört und exogen vergewaltigt werden, kann kein freiheitliches
Denken, Fühlen und Handeln erwartet oder gar verlangt
und vorgeschrieben werden.
Wer Freiheit zum hohen Gut in der Politik (und all ihren Facetten)
und als Basis-Parameter sozialen Verhaltens postuliert, die Menschen gleichzeitig
aber auch gesetzgeberisch entmündigt und fremdbestimmt, handelt schizophren
und provoziert entweder Duckmäuser und resignierte Feiglinge oder
aggressive Asozialität und Egoismus.
Schlußendlich erhebt sich die Frage, wie lange sich die Menschen
noch von einer (eigentlich lächerlich kleinen aber höchst gefährlichen)
Clique politischer Marodeure, Schmarotzer und Halsabschneider ihrer Lebensfreude
und Kreativität, Ethik und Ehre, ihres Selbstwertbewußtseins
und ihrer Zukunft berauben zu lassen bereit sind.
Wie lange können diese Heloten des Aberwitzes, der schier unstillbaren
Gier nach Macht und persönlicher Bereicherung noch ihre perfiden Spielchen
treiben?
Just so lange, wie dies ihnen die Masse gestattet!
http://www.dbsfs.de/download/freiheit.doc
"Andere Planeten werden unsere Erde als eine Art
Irrenhaus betrachten!"
G.B. Shaw über die degenerierte Menschheit
|