Finanzierung der KirchenIn der öffentlichen Diskussion spielt naturgemäß die Frage der Finanzierung der Kirchen eine herausgehobene Rolle. Die Kirchensteuer in ihrer jetzigen Form wurde erst im 19. Jahrhundert (Preußen 1875, Württemberg 1887) entwickelt. Sie ist mittlerweile das weltweit großzügigste Alimentationverfahren für Kirchen überhaupt geworden. Sogar Staaten wie Irland, Spanien oder Polen praktizieren bei der Finanzierung der Kirchen eine deutlichere Trennung von den staatlichen Behörden. So rügte das diesjährige Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler den verschwenderischen Umgang mit Staats- und Kirchensteuermitteln durch den katholischen Militärbischof Johannes Dyba. Weitere Stichworte zum Thema Kirchensteuerverschwendung: Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler : Dyba
! 24.10.99 >> neu
*INFO stammt von http://www.kirchensteuern.de/ Die Kirchen und Ihr GeId Wie wird die Kirchensteuer verwendet?
Bischöfe werden aus öffentlichen Steuermitteln
bezahlt und beziehen rund 15000
DM, Erzbischöfe sowie der evangelische Landesbischof
sogar fast 20 000 DM.Für
öffentliche soziale Zwecke bleiben - selbst
nach kirchlichen Angaben - nur
höchstens 8 Prozent der Kircheneinnahmen
übrig, der Rest wird großenteils fiir
Kirchenbauten und Verwaltungszwecke verwendet.Die
Kosten von kirchlichen
Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern,
Altenheimen etc. werden fast ganz -
zwischen 85 und 100 Prozent - aus öffentlichen
Steuermitteln finanziert oder
von Elternbeiträgen, Krankenkassen etc. gedeckt.
Sparen die Kirchen dem Staat Geld? Im Gegenteil: Die Kirchen verwenden von ihren bundesweit
jährlich 16
Milliarden DM Kirchensteuereinnahmen nur rund
1,2 Milliarden DM für
öffentliche soziale Zwecke. Andererseits
kostet den Staat die Finanzierung
rein innerkirchlicher Anliegen (z.B. MilitärseeIsorge,
Bischofsgehälter,
Insgesamt kosten die deutschen Kirchen, die reichsten
der Welt, den
Steuerzahler jedes Jahr über 15 Milliarden
DM!
Die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche
Kirchensteuereinnahmen 1995: 16,773 Milliarden DM (davon r.k.: 8,391;
ev.: 8,382 Mrd.)
Öffentlicher Finanzierungsanteil bei Sozialeinrichtungen in kirchlicher
Trägerschaft Öffentliche Finanzierung innerkirchlicher Einrichtungen
Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst, das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände sparten 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk profitierten davon zu rund 40 % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 17.3.89). Die Auflistung zu 3) ist unvollständig, weil niemals alle Haushaltsposten nach versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten sind. Allein die Subventionen der über 15.000 Kommunen werden auf über 5 Milliarden DM geschätzt, so daß aus allgemeinen Steuern mehr für innerkirchliche Zwecke ausgegeben wird als über die Kirchensteuern. Das heißt: Alle Steuerzahler - Kirchenfreie wie Mitglieder - finanzieren interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in Höhe der Kirchensteuer.
(Stand: 13.01.97; verantwortlich: Gerhard Rampp, Bund für Geistesfreiheit
Augsburg)
Die folgende Liste ist natürlich bei weitem nicht vollständig, aber man muß ja mal anfangen, die Zahlen zusammenzutragen. Bayern
Brandenburg
Bistum Mainz
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Privilegien der Kirchen in Deutschland 1. Kirchensteuer Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt aufgrund staatlicher Gesetze, meist durch die Finanzämter. Damit das möglich wird, sind alle Bürgerinnen und Bürger kraft staatlicher Gesetze gezwungen, ihr Bekenntnis den Gemeindebehörden, dem Finanzamt und dem Arbeitgeber zu offenbaren. Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dieser Artikel kennt keinen sogenannten Gesetzesvorbehalt. Darum ist der Zwang der Bekanntgabe des eigenen Bekenntnisses, wie ihn sämtliche Kirchensteuergesetze der Länder vorschreiben, verfassungswidriges Recht. 2. Taufe Die Taufe, eine religiöse Zeremonie, bildet für den Einzug der Kirchensteuer die Rechtsgrundlage. Ein kirchlicher Ritus begründet so Rechtswirkungen für den bürgerlichen Bereich. Auch dies widerspricht den Freiheitsrechten des Artikel 4 GG. Wollen sich Bürgerinnen und Bürger der Kirchensteuerpflicht entziehen, müssen sie ihren Austritt aus ihrer Religionsgesellschaft formgerecht (vor dem Amtsgericht, dem Kreisgericht oder dem Standesamt) erklären. Das ist in einigen Bundesländern sogar kostenpflichtig. 3. Religionsunterricht Der Religionsunterricht ist versetzungsrelevantes
ordentliches
Unterrichtsfach. Die erklärungsbedürftige
Nichtteilnahme verpflichtet
mancherorts zur Teilnahme an einem - verfassungsrechtlich
höchst
4. Militärseelsorge Die Militärseelsorge ist - verfassungswidrig - als gemeinsame Aufgabe des Staates und der Kirchen organisiert. Sie wird fast völlig vom Staat aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. 5. Theologische Fakultäten und Hochschulen Diese dienen ausschließlich der Ausbildung
künftiger Kirchenfunktionäre
(Geistliche, Religionslehrer und sonstige Mitarbeiter).
Studierende für das
geistliche Amt sind ebenso wie alle Geistlichen
vom Wehr- und Ersatzdienst
befreit. Weil nicht nur Theologische Fakultäten,
sondern auch besondere
Lehrstühle in anderen Fächern (Philosophie
und Geschichte), an denen Kirchen
ein Interesse an ideologisch "reinem" Unterricht
haben, der Ausbildung des
kirchlichen Funktionärsnachwuchs dienen,
beanspruchen die Kirchen
entscheidende Mitwirkung bei der Ernennung und
Entlassung von ProfessorInnen,
bei der Gestaltung von Lehrplänen und Prüfungsordnungen
sowie bei der
Durchführung von Prüfungen, Promotionen
und Habilitationen. Obwohl der Einfluß
der Kirchen nahezu vollkommen ist, so daß
in den
6. Sonderseelsorge Die öffentliche Hand finanziert außerdem die Polizei-, Gefängnis- und Krankenhausseelsorge. Aus dem von der Verfassung zugesicherten Recht der freien Seelsorge in diesen Bereichen ist unter der Hand eine Finanzierungspflicht des Staates geworden. 7. Überrepräsentation in öffentlichen Gremien Die Kirchen sind in öffentlichen Gremien nicht nur überrepräsentiert, sondern genießen zahlreiche geldwerte Privilegien, etwa kostenlose Sendezeiten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten für die eigene Präsentation; sie können also kostenlos werben! Trotzdem interessieren sich immer weniger Menschen für ihre Veranstaltungen. Angesichts des rapiden Mitgliederschwundes der Kirchen muß gefragt werden, mit welchem Recht sie diese Privilegien noch weiterhin genießen sollen. 8. Wohlfahrtswesen / Arbeitsrecht Dank des sogenannten Subsidiaritätsprinzips,
das die Kirchen auf ihre Weise
auslegen, dominieren sie das gesamteWohlfahrts-
und Jugendhilfewesen. die in
diesen Bereichen bei kirchlichen Arbeitgebern
Beschäftigten stehen nicht nur
unter dem Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes;
sie sind vielmehr
9. Rechtsordnung Religiöse Grundsätze und kirchliche Interessen
beherrschen noch immer
entscheidende Normen des Verfassungsrechts und
vieler Rechtsbereiche: so
beispielsweise das Schulrecht ebenso wie das Straf-
und Familienrecht (u.a. §
166 StGB).
10. Schlußfolgerungen Diese Beispiele lassen sich erweitern und vertiefen. Sie machen deutlich, wie mächtig die religiösen Institutionen, die Kirchen, in unserer Gesellschaft noch immer sind. Und dies, obwohl die Kirchen trotz aller Privilegien sowie der rechtlichen und finanziellen Hilfe des Staates seit Jahrzehnten laufend an Einfluß verlieren. http://www.tm-portal.de/k-info_2.htm
Motiviert durch diesen
Artikel und vor allem durch den ersten Link in der Liste weiter unten,
habe ich mich gemüßigt gefühlt mal bei der Katholischen
Kirche anzuklopfen, um aus "erster Hand" zu erfahren wofür die
Kirchensteuer verwendet wird. Und das kam vorläufig dabei raus:
Antwortschreiben: Verwendung der kirchlichen Gelder auf Bundesebene Sehr geehrter Herr XXXX, vielen Dank für Ihre Schreiben vom 17.07. und 26.07.2003 und Ihr Interesse an der Verwendung kirchlicher Gelder auf Bundesebene. Zu Ihrer Information füge ich Ihnen den Gesamtplan des Haushaltes des Verbandes der Diözesen Deutschlands sowie ein entsprechendes Schaubild als Anlage bei. Der Verband der Diözesen Deutschlands ist der Zusammenschluss der (Erz-)Bistümer auf Bundesebene. Der jährliche Haushaltsplan wird durch ein Urnlageverfahren finanziert, um überdiözesane Einrichtungen und Aufgaben für die (Erz-)Bistümer wahrnehmen zu können. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen ausreichen. ---------- Den letzten Satz finde ich
besonders "gut", da aus Sicht der Kirche unbedingt "von Nöten". Denn
folgendes Bildchen war fast schon alles was ich bekommen habe (bis auf
die selben Zahlen und Posten als Tabelle, und irgendwelche Einnahmen mit
genau der selben Gesamtsumme, wieder unter den SELBEN Posten
Das ist schon der Hammer !!! 1.) Wie gesagt, die Einnahmen
stehen unter den selben Posten wie im Bild (Ausgaben), zzgl. dubioser Zahlen,
deren Herkunft absolut nicht zu ergründen sind. Null genauer gegliederte
Einzelposten. Nichts !! Wie diese Einnahmen zustande kommen, weiß
wohl Gott alleine 2.) Selbiges gilt selbstverständlich auch für die Ausgaben. Ihr sehts ja selbst im Bild, das sind ALLE Angaben dazu. Mehr ist da nicht !!! Null Ahnung wo die Zahlen herkommen. 3.) Wie ihr euch sicher denken könnt, ist die rosa Hervorhebung von mir. Ich denke dazu erübrigt sich jeder Kommentar. Alles in allem ist das eine
absolute [Hierzu werde ich demnächst noch eine weiterführende Erklärung des "Verbandes...." einstellen, 26.08.03] Und noch ein paar Links dazu:
BEISPIEL:
DIE KIRCHE UND UNSER GELD - Informationen und Materialien -
.....
Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 05.08.2003 mitteilte, ist der Verband der Diözesen Deutschlands lediglich ein Zusammenschluss der 27 Diözesen mit einem eigenen (kleinen) Haushalt, der durch ein Umlageverfahren gespeist wird und somit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Die von Ihnen gewünschten Angaben zur gesamten
Verwendung der Kirchensteuereinnahmen kann ich Ihnen nicht überlassen,
da es eine solche Zusammenfassung der 27 Haushalte der (Erz-)Bistümer
nicht gibt. Jedes Bistum ist für sich autonom und veröffentlicht
die eigenen Zahlen in den eigenen Amtsblättern bzw. auszugsweise in
der örtlichen Presse. All die von Ihnen gewünschten Informationen
sind somit zugänglich, jedoch nicht für alle Bistümer zusammengefasst.
Hierzu wäre es von Ihrer Seite aus notwendig, die Daten bei den einzelnen
Bistümern zu erfragen.
Ich denk' mir meinen Teil.... |